Bericht des Bürgermeisters


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 26.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.05.2020 ö 1

Sachverhalt

Vom 1. Bürgermeister werden folgende Termine bekannt gegeben:

  1. GVS Hartenreuth – Leutzdorf; Die Tragschicht wurde überwiegend
eingebaut, die Asphaltierung der Feinschicht erfolgt im Zeitraum        08. – 10.06.2020
Fertigstellung der Straße ist geplant für        Ende Juni 2020
Die ca. 150 m bei Leutzdorf werden zu einem späteren Zeitpunkt
im Juli mit der Asphaltierung der Querungshilfe asphaltiert.

  1. Querungshilfe; Die Baueinweisung erfolgte bereits, der Beginn
dieser Maßnahme erfolgt mit der Baustelleneinrichtung am                   08.06.2020

  1. Zufahrt Feuerwehrhaus Behringersmühle; Die Asphaltierung
erfolgte zur Kneippanlage und dem Feuerwehrhaus erfolgte am                   12.05.2020

  1. Wasserleitungsbau ZV Wiesentgruppe; Der Bauabschnitt I zwischen
Stadelhofen und Prügeldorf ist                                                  fertiggestellt
Der Bauabschnitt II zwischen Prügeldorf und Sachsendorf beginnt am           02.06.2020
Fertigstellung ist geplant bis                                                        Ende Juni 2020

  1. Wasserleitungsbau vom ZV in Türkelstein;
Leitung und Druckerhöhungsanlage) Beginn                           Ende August 2020

  1. Wasserleitungsbau vom ZV in Gößweinstein;
Baueinweisung erfolgte, der Beginn erfolgt, wenn Bauzeitplan steht,
dann auch die Information an die Bürger

  1. Zweifachturnhalle;
Baumaßnahme liegt im Zeitplan
Termin mit Anlieger/Nachbarn am                                                   27.06.2020


Anfrage Bauvorhaben für das Grundstück Fl.Nr. 825 der Gemarkung Gößweinstein
Vor Ort wurde vom Bauherrn der Wunsch vorgetragen, das Hanggrundstück mit einem Wohnhaus und Garage/Carport zu bebauen.
Vom Architekten des Bauherrn wird auf die besondere Topographie des Baugrundstückes mit der extremen Hanglage eingegangen. Laut Architekten erfordert dies eine besondere Gebäudeplanung, die auf die örtliche Gegebenheit angepasst werden sollte.
Aufgrund der steilen Hanglage ist ein striktes Einhalten der Festsetzungen des Bebauungsplanes „Stempferhof-Büchenstock-Steinacker“ nicht zielführend umsetzbar.
Von den Festsetzungen des Bebauungsplans werden deshalb Befreiungen wie folgt benötigt:
  • Befreiung bei der Stauraumtiefe vor der Garage/Carport,
  • Befreiung von der Dachform Garage analog Hauptgebäude
  • Befreiung von der Anbaupflicht Garage ans Wohnhaus
  • Befreiung für die Anzahl der Vollgeschosse (hier: 2 Vollgeschosse)
  • Befreiung für die Dachform (hier: Pultdach
  • Befreiung für die Dachneigung (DN 5°)
  • Befreiung für die Dacheindeckung (Titanzinkblech)
  • Befreiung für den Dachüberstand (teilweise bis ca. 1,80 m)
  • Befreiung von der Firstrichtung (hier: Ost-/Westrichtung)
  • Befreiung von der Überschreitung von Baugrenzen (hier: minimal)
  • Befreiung von der Errichtung von Stützmauern
Bei der vorangegangenen Ortsbesichtigung konnten sich die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses ein Bild vom Baugrundstück und der Wohnhausplanung verschaffen. Die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans wurden vorgetragen und begründet. Mit dem geplanten Bauvorhaben und den Befreiungen besteht grundsätzlich Einverständnis.

Anfrage Bauvorhaben für das Grundstück Fl.Nr. 537/T der Gemarkung Gößweinstein
Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Bauersleite“ ist die Bebauung des Grundstückes 537 mit 3 Baugrundstücken vorgesehen. Der Eigentümer beabsichtigt nun auf dem Grundstück bis zu 5 Bauplätze zu schaffen. Dies ist bereits im Vorfeld mit dem Landratsamt besprochen worden. In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 25.06.2019 wurde hierüber berichtet.
Auf einer Teilfläche von 837 qm aus dem Grundstück Fl.Nr. 537 (Nähe Wanderparkplatz/Zugang Kletterfelsen) soll nun ein Einfamilienwohnhaus mit Garage errichtet werden. Von den Festsetzungen des Bebauungsplans werden Befreiungen für das geplante Bauvorhaben wie folgt notwendig:
  • Befreiung für die Abweichung von der Firstrichtung (hier: West-/Ostrichtung)
  • Befreiung für einen höheren Kniestock (hier: bis ca. 1,25 m)
  • Befreiung für ein weiteres Vollgeschoss (hier: 2 Vollgeschosse)
  • Befreiung von der Anbaupflicht der Garage an das Wohnhaus (hier: freistehend)
  • Befreiung von der Dachform für die Garage (hier: Flachdach)
  • Befreiung für die Überbauung von den Baugrenzen
Auch hier wurde das Gremium über die Planung und die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans vor Ort informiert. Mit dem geplanten Bauvorhaben und den notwendigen Befreiungen besteht grundsätzlich Einverständnis.

Vor Ort wird von einem Anlieger auf die bestehende Grundstücksgrenze hingewiesen. Der vorhandene Grenzbolzen befindet sich fast in der Fahrbahnmitte der öffentlichen Straße.
Hierzu wird mitgeteilt, dass dies bereits bekannt ist.

Datenstand vom 28.05.2020 15:29 Uhr