Neuerlass einer Geschäftsordnung für die Schulverbandsversammlung Gößweinstein für die Wahlperiode 2020 bis 2026


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung der Schulverbandsversammlung, 29.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Schulverband Gößweinstein 4. Sitzung der Schulverbandsversammlung 29.06.2020 ö 5

Sachverhalt

Der Erlass einer Geschäftsordnung des Schulverbandes ist zwingend (Art. 9 Abs. 1 Satz 2 BaySchFG, Art. 26 Abs. 1 Satz 1 KommZG i.V.m.  Art 45 GO).

Auf Grund zahlreicher formeller Änderungen wurde die Geschäftsordnung aus dem Jahr 2008 komplett überarbeitet und an das Geschäftsordnungsmuster des Bayerischen Gemeindetages angepasst. Insbesondere waren Ergänzungen hinsichtlich des Datenschutzes und der elektronischen Ladung notwendig.

Streichungen sind im beigefügten Entwurf rot, Einfügungen grün markiert.

Beschluss

Dem Neuerlass der Geschäftsordnung für die Schulverbandsversammlung Gößweinstein (GeschO-SV) in der vorliegenden Form wird zugestimmt. Die ausgearbeitete Geschäftsordnung wird zum Bestandteil des Protokolls erklärt und ist diesem als Anlage beizugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.06.2020 12:42 Uhr