Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der Juragruppe Zweckverband Wasserversorgung über die Wasserversorgung des Ortsteils Moschendorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Marktgemeinderatssitzung, 25.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 5. Marktgemeinderatssitzung 25.06.2020 ö 7

Sachverhalt

In einer gemeinsamen Sitzung des Gemeinderates Ahorntal, des Marktgemeinderates Gößweinstein sowie Stadtrates Waischenfeld am 04.03.2015 im Schützenhaus Köttweinsdorf wurde vom Marktgemeinderat Gößweinstein folgender Beschluss gefasst:

„Bezugnehmend auf das Strukturgutachten für interkommunale Wasserversorgungsmaß-nahmen der Universität München und den gefassten Beschluss des Zweckverbandes der Köttweinsdorfer Wasserversorgungsgruppe vom 04.02.2015 überträgt

der Markt Gößweinstein für den Ortsteil Moschendorf

den Versorgungsauftrag zur Wasserversorgung an den Zweckverband Juragruppe.
Der exakte Zeitpunkt des rechtlichen Übergangs der Versorgungshoheit wird nach Beschluss der Juragruppe unter Einbeziehung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes festgelegt.
Der Markt Gößweinstein beauftragt die Juragruppe den Zuwendungsantrag gemäß Sonderprogramm nach Nr. 2.4 RZWas 2013 beim Wasserwirtschaftsamt Hof zu stellen, die dargestellten Überleitungsgrundlagen in einer Vereinbarung – unter Hinzuziehung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes auszuarbeiten. Das gesamte Vermögen der Köttweinsdorfer Gruppe geht auf die Juragruppe über.“

Beim Beschluss des Marktgemeinderates, welchen die anderen Gemeinde- bzw. Stadträte in gleicher Form für die in ihrem Bereich liegenden Ortsteile gefasst haben, wurde davon ausgegangen, dass die Gemeinde Ahorntal und der Markt Gößweinstein Verbandsmitglieder werden. Die Stadt Waischenfeld war bereits Verbandsmitglied. Eine Verbandsmitgliedschaft des Marktes Gößweinstein war ursprünglich für den Erhalt der Staatsförderung notwendig. Das Förderprogramm wurde seitens der Juragruppe gewechselt, sodass eine Verbandsmitgliedschaft in dieser Hinsicht nicht mehr zwingend notwendig ist. Dem Markt Gößweinstein wurde mitgeteilt, dass eine Verbandsmitgliedschaft nicht mehr gewünscht ist, da vom Ortsteil Moschendorf jährlich nur rund 800 m³ Frischwasser abgenommen werden und bei einer Verbandsmitgliedschaft des Marktes Gößweinstein ein Ungleichgewicht in der Verbandsversammlung gegenüber den anderen Verbandsmitgliedern entstehen würde. Bei der Gemeinde Ahorntal stellt sich dies anders dar, da hier u. a. die Ortschaft Oberailsfeld mit einer wesentlich größeren Abnahmemenge versorgt wird.

Dem Markt Gößweinstein wurde von der Juragruppe nun ein Entwurf über den Abschluss einer Zweckvereinbarung, welche den Marktgemeinderäten überlassen wurde, über die Wasserversorgung des Ortsteils Moschendorf zugleitet.

Dieser wurde mit dem Landratsamt Forchheim abgestimmt. Die Änderungsvorschläge des Landratsamtes sowie eigene Änderungsvorschläge wurden der Juragruppe per E-Mail, welche den Marktgemeinderäten ebenfalls überlassen wurde, mit der Bitte um Prüfung und ggf. Einarbeitung übermittelt. Eine Rückmeldung der Juragruppe wird bis zur Sitzung erwartet.

Beratung

Die Juragruppe hat die Änderungsvorschläge des Marktes Gößweinstein vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband überprüfen lassen. Eine entsprechende Synopse mit Anmerkungen des Prüfungsverbandes wu rde den Marktgemeinderäten vorgelegt. Da die Anmerkungen des Prüfungsverbandes noch mit der Juragruppe abgeklärt werden müssen, erfolgt eine Beschlussfassung über die Zweckvereinbarung nicht.  

Datenstand vom 29.06.2020 14:36 Uhr