1. Änderung Bebauungsplan "Hühnerloh Südwest"; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Marktgemeinderatssitzung, 25.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 5. Marktgemeinderatssitzung 25.06.2020 ö 5

Sachverhalt

Im Jahr 2012 hat der Marktgemeinderat Gößweinstein für ein Teilgebiet von Hühnerloh den Bebauungsplan Hühnerloh Südwest, welcher den Marktgemeinderatsmitgliedern in der Anlage überlassen wurde, beschlossen.

Dieser beinhaltet unter A 1, Planungsrechtliche Festsetzungen, Art der baulichen Nutzung, folgenden Passus:
„Das Baugebiet wird als Allgemeines Wohngebiet im Sinne des § 4 BauNVO festgesetzt. Entsprechend § 1 Abs. 6 BauNVO sind die unter § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zugelassenen Einrichtungen nicht zugelassen. Diese Ausnahmen sind somit nicht Bestandteil des Bebauungsplanes.“

Betriebe des Beherbergungswesen sind somit nicht zugelassen.

Beim Markt Gößweinstein ist nun eine Bauvoranfrage für die Errichtung von 3 Ferienhäusern für die Gästebeherbergung in Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes eingegangen.

Die Vorhaben sind derzeit nicht zulässig. Sollte seitens des Marktes Gößweinstein gewünscht sein, dass die Ferienhäuser errichtet werden, so müsste der Bebauungsplan geändert werden (siehe hierzu auch die Anlagen).

Beratung

Da der Markt Gößweinstein die Planungshoheit hat, besitzen die Steller der Bauvoranfrage nicht das Recht, auf Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes. Die  Eröffnung des Verfahrens ist deshalb nur sinnvoll, wenn der Marktgemeinderat die Änderung des Bebauungsplanes auch wünscht. Einwendungen von Bürgern, der Behörden und der sonstigen Träger der öffentlichen Belange können im Rahmen des Verfahrens gemacht werden.

Die geplanten Ferienhäuser stellen eine Bereicherung für den Tourismus dar. Es fallen durch diese Art der Bebauung aber auch Grundstücke für gewöhnliche Wohnbebauung, welche dringend benötigt werden, weg.

Beschluss

Zur Ermöglichung der Errichtung von Ferienhäusern wird das Verfahren zu Änderung des Bebauungsplanes Hühnerloh Süd eingeleitet.

Die anfallenden Kosten sind durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages von den Bauwerbern zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Datenstand vom 29.06.2020 14:36 Uhr