Neuerlass einer Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Gößweinstein für die Wahlperiode 2020 - 2026


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Marktgemeinderatssitzung, 25.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 5. Marktgemeinderatssitzung 25.06.2020 ö 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat gibt sich eine Geschäftsordnung (Art. 45 Abs. 1 GO). Die Geschäftsordnung muss Bestimmungen über die Frist und Form der Einladung zu den Sitzungen sowie über den Geschäftsgang des Gemeinderats und seiner Ausschüsse enthalten (Art. 45 Abs. 2 GO). Die Geschäftsordnung ist neben der Gemeindeordnung die wichtigste Entscheidungsgrundlage für das Handeln der gemeindlichen Organe.

Da dem Beschluss über den Erlass der Geschäftsordnung gewöhnlich eine zeitintensive Debatte vorausgeht, wurde auf Grund der Coronakrise empfohlen, die Weitergeltung der bisherigen Geschäftsordnung zu beschließen und den Neuerlass auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben (Hinweis des Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration vom 08.04.2020: Zur Entlastung der konstituierenden Sitzung kann es sich auch anbieten, vorerst die Fortgeltung der – ggf. an die Entscheidungszuständigkeit während der Coronakrise anzupassenden – Geschäftsordnung des vormaligen Gemeinderates zu beschließen und eine Diskussion und Entscheidung über eine neue Geschäftsordnung zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.)

Ein entsprechender Beschluss über die Weitergeltung der bisherigen Geschäftsordnung wurde in der konstituierenden Sitzung des Marktgemeinderates am 07.05.2020 gefasst.

Die bisherige Geschäftsordnung wurde überarbeitet. Änderungen waren insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz und das Ratsinfosystem notwendig. Zudem wurden die Wertgrenzen beim ersten Bürgermeister und den Ausschüssen angehoben.
Der Bayerische Gemeindetag schlägt zur Bewirtschaftungsbefugnis beim ersten Bürgermeister, je nach Größe der Gemeinde, einen Betrag von 4 bis 5 Euro je Einwohner vor. Die vorgeschlagene Geschäftsordnung sieht rund 2,50 € je Einwohner vor und liegt somit deutlich unter dem Vorschlag des Gemeindetages. Eine Erhöhung der seit mindestens 2002 geltenden Beträge ist unbedingt angebracht.

Legende:
rot: Löschung gegenüber Geschäftsordnung 2014 - 2020
grün: Einfügung gegenüber Geschäftsordnung 2014 – 2020

Die Geschäftsordnung wurde am 18.06.2020 mit den Vorsitzenden der Fraktionen bzw. Fraktionsgemeinschaften abgestimmt.

Beratung

Die geänderte Geschäftsordnung bedeutet einen Vertrauensvorschuss für den Ersten Bürgermeister und die Verwaltung. Dieser ist verbunden mit der Hoffnung auf eine weitere Effizienzsteigerung. Es wird darauf hingewiesen, dass auch weiterhin die notwendige Transparenz bei den Einnahmen und Ausgaben gewahrt bleiben muss.

Die Zuständigkeit bei Gewährung von Zuschüssen liegt im Rahmen der Geschäftsordnung auch beim Ersten Bürgermeister. Voraussetzung hierfür ist jedoch die Bereitstellung von Haushaltsmitteln durch den Marktgemeinderat bei Verabschiedung des Haushaltes.

Es wird darauf hingewiesen, dass im Entwurf der Geschäftsordnung in § 12 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a eine Wertgrenze von wie bisher 5.000,- € ausgewiesen wurde. Dieser Wert muss auf Grund der Systematik auf 10.000,- € angehoben werden.  

Beschluss

Dem Neuerlass der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Gößweinstein (GeschO) in der vorliegenden Form wird mit der Änderung zugestimmt, dass in § 12 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a der Betrag von 5.000,- € durch 10.000,- € ersetzt wird. Die ausgearbeitete Geschäftsordnung wird zum Bestandteil des Protokolls erklärt und ist diesem als Anlage beizugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.06.2020 14:36 Uhr