Aufstellung des Bebauungsplanes "Morschreuth-Aussiedlerhof" für die Grundstücke Fl.Nrn. 810, 810/1, 834 (Teilfläche) und 834/1, alle Gmkg. Morschreuth A. Frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB B. Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB C. Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB D. Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Marktgemeinderatssitzung, 28.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 4. Marktgemeinderatssitzung 28.05.2020 ö 7

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat Gößweinstein hat zum Sachverhalt bereits folgende Beschlüsse gefasst:
22.10.2019:

„Zur Ermöglichung der Wohnbebauung einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 834, Gmkg. Morschreuth, wird der Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes in Morschreuth zugestimmt.
Es soll ein „Dorfgebiet (MD)“ ausgewiesen werden. Der Plan erhält den Namen „Morschreuth-Aussiedlerhof“.
Die Anpassung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.
Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 810, 810/1, 834 (Teilfläche) und 834/1, alle Gmkg. Morschreuth.
Es wird wie folgt begrenzt:
Im Norden: durch das Grundstück Fl.Nr. 842/2 (Gemeindeverbindungsstraße)
Im Osten: durch das Grundstück Fl.Nr. 834
Im Süden: durch das Grundstück Fl.Nr. 834
Im Westen: durch die Grundstücke Fl.Nrn. 815 und 811, Gmkg. Morschreuth.

Die anfallenden Kosten sind durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages von der Bauwerberin zu übernehmen.“

18.02.2020:

„Dem vorliegenden Entwurf der Landschaftsarchitektin Nißlein vom 17.01.2020 zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird zugestimmt.
Es soll folgende Änderung vorgenommen werden:
Fl.Nrn. 810, 810/1, 834 (Teilfläche) und 834, alle Gmkg. Morschreuth, künftig „Gemischte Baufläche (M).

Dem vorliegenden Entwurf der Landschaftsarchitektin Nißlein vom 18.02.2020 zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Morschreuth-Aussiedlerhof“ mit integriertem Grünordnungsplan wird zugestimmt.

Es soll Folgendes festgesetzt werden:
Grundstücke Fl.Nrn. 810, 810/1, 834 (Teilfläche) und 834, alle Gmkg. Morschreuth: Dorfgebiet (MD)
Die Entwürfe sind Grundlage der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung.“

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit dem Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Zeit vom 09.03.2020 bis 09.04.2020 durchgeführt.

Gleichzeitig erfolgte die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB sowie die Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstiger Träger der öffentlichen Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB. Die Stellungnahmen wurden dem Marktgemeinderat zusammengefasst überlassen. Die Beschlussvorschläge sind nachfolgend abgebildet.

A. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

Die Planung wurde von der Öffentlichkeit nicht im Rathaus eingesehen; Stellungnahmen wurden nicht abgegeben.

B. Abstimmung mit Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB

Nr.
Gemeinde
Stellungnahme
(Datum)
Keine Stellungnahme abgegeben

Keine Einwände
Keine weitere Beteiligung erwünscht
1
Ahorntal

X


2
Pottenstein
23.03.2020

X
X
3
Obertrubach

X


4
Egloffstein

X


5
Pretzfeld

X


6
Ebermannstadt


X

7
Wiesenttal

X


8
Waischenfeld

X



C. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

1. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bamberg, Bereich Forsten, 26.03.2020

Beschluss:

Die Baugrenze wird auf das konkrete Bauvorhaben verkleinert. Die Baugrenze ist mehr als 25 m Abstand von der südlichen Waldgrenze entfernt.

Abstimmungsergebnis: 14:0

2. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, 11.03.2020

Beschluss:

Die Dienststelle wird korrigiert. Auf beide Paragraphen wurde bereits hingewiesen.

Abstimmungsergebnis: 14:0

3. Landratsamt Forchheim, FB 42, Untere Naturschutzbehörde, 07.04.2020

Beschluss:

Die Baugrenze wird auf das konkrete Bauvorhaben verkleinert. Weitere Kompensationsmaßnahmen sind damit nicht erforderlich.
Die textliche Festsetzung zum Pflanzzeitpunkt der Obstbaum-Hochstämme wird ergänzt.

Abstimmungsergebnis: 14:0

4. Landratsamt Forchheim, FB 41, Bauamt rechtlich, 06.04.2020

Beschluss:

Die Bemessung des Kniestocks wird konkretisiert: „von 30 – 170 cm“
Die Baugrenze wird auf das konkrete Vorhaben verkleinert.

Die Hinweise zu den haustechnischen Anlagen werden korrigiert.  

Abstimmungsergebnis: 14:0

5. Landratsamt Forchheim, FB 32, Straßenverkehr, 01.04.2020

Beschluss:

Die Textpassage zu den Sichtflächen wird in den Festsetzungen unter Punkt 11. ergänzt.

Abstimmungsergebnis: 14:0

6. Landratsamt Forchheim, FB 37, Müllabfuhr, 17.03.2020

Beschluss:

Die Aufstellung der Müllbehälter erfolgt analog der bisherigen Aufstellung in der Vergangenheit.

Abstimmungsergebnis: 14:0

7. Landratsamt Forchheim, FB 44, Umweltschutz, 30.03.2020

Beschluss:

Der Hinweis bezüglich Altlastverdacht wird in den Bebauungsplan aufgenommen.
Der erste Absatz unter Hinweise wird ersatzlos gestrichen

Abstimmungsergebnis: 14:0

8. Wasserwirtschaftsamt Kronach, 23.03.2020

Beschluss:

Der Hinweis bezüglich der Merkblätter für die Niederschlagswasserbeseitigung wird in den Bebauungsplan aufgenommen.
Der Passus zum Altlastenverdacht wurde bereits aufgenommen.

Abstimmungsergebnis: 14:0

9. Bayernwerk, 11.03.2020

Beschluss:

Die Begründungen hinsichtlich des Netzbetreibers werden korrigiert.
Ein Hinweis auf das Freihalten der Versorgungstrassen befindet sich bereits im Bebauungsplan.

Abstimmungsergebnis: 14:0

10. Deutsche Telekom Technik GmbH, 06.04.2020

Beschluss:

Ein Hinweis auf das Freihalten der Versorgungstrassen befindet sich bereits im Bebauungsplan.

Abstimmungsergebnis: 14:0

11. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bamberg, Bereich Landwirtschaft, 23.03.2020

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

12. Kreisbrandrat, 09.04.2020

Die Stellungnahme wurde im Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

13. Regierung von Oberfranken, Bergamt, 26.03.2020

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

14. Zweckverband zur Wasserversorgung der Wichsensteingruppe, 08.03.2020

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

15. Regierung von Oberfranken, FB 24, Höhere Landesplanungsbehörde, 01.04.2020

Die Stellungnahme wurde im Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

16. Regionaler Planungsverband Oberfranken-West, 07.04.2020

Die Stellungnahme wurde im Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

In diesem Verfahrensschritt haben keine Stellungnahmen abgegeben:

Kreisheimatpfleger
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bamberg
Zweckverband der Abwasserentsorgung im Trubachtal
Bundesverwaltungsamt
Industrie- und Handelskammer Oberfranken
Handwerkskammer Oberfranken

Beschluss

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Morschreuth-Aussiedlerhof“ vom 28.05.2020 wird unter Berücksichtigung der vorab gefassten Beschlüsse gebilligt.

Er ist mit Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Parallel dazu sind die Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.06.2020 13:23 Uhr