Fl.Nrn. 286, 287 und 289 Gmkg. Gößweinstein; Erteilung einer Erlaubnis zur Rodung von Wald


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Ferienausschusses, 28.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss 2. Sitzung des Ferienausschusses 28.04.2020 ö 6

Sachverhalt

Der Markt Gößweinstein plant auf den Fl.Nrn. 286 (Teilfläche), 287 (Teilfläche) und 289 die Anlegung eines Multifunktionsplatzes (Parkplatz, Marktplatzfläche, Festplatz, Wohnmobilstellplatz etc.). Hierfür ist es notwendig, den „angeflogenen“ Baumbestand, welcher lt. Amt für Ernährung und Forsten (AELF) zwischenzeitlich als Waldfläche eingestuft wird, zu roden. Insgesamt handelt es sich um eine Teilfläche von ca. 1.400 qm.

Im Flächennutzungsplan des Marktes Gößweinstein sind die vorgenannten Grundstücksflächen als Grünfläche mit Zweckbestimmung Friedhof bzw. als Grünfläche dargestellt, nicht jedoch als Waldfläche.
Somit widerspricht die Rodung nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes.


Beschluss

Gegen die Rodung von „angeflogenem“ Wald auf den Grundstücken Fl.Nr. 286 (Teilfläche), 287 (Teilfläche) und 289 der Gemarkung Gößweinstein werden keine Einwände erhoben.
Eine Ersatzpflanzung an anderer Stelle wird für nicht notwendig erachtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.04.2020 08:36 Uhr