4. Änderung des Bebauungsplanes "Stempferhof - Büchenstock - Steinacker"; erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Ferienausschusses, 28.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss 2. Sitzung des Ferienausschusses 28.04.2020 ö 4

Sachverhalt

In der Marktgemeinderatssitzung am 30.01.2020 wurde folgender Beschluss gefasst:

Der Marktgemeinderat billigt unter Berücksichtigung der vorab gefassten Beschlüsse den von der Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH in Bamberg, ausgearbeiteten Entwurf zur 4. Bebauungsplan-Änderung "Stempferhof-Büchenstock-Steinacker" in der Fassung vom 30.01.2020.
Der Entwurf zur 4. Bebauungsplan-Änderung "Stempferhof-Büchenstock-Steinacker" mit Begründung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen, sobald die Ergebnisse des erneuten Schallschutzgutachtens in den Plan eingearbeitet wurden.
Parallel dazu sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.
Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB wird die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme auf zwei Wochen verkürzt.“

Das Ergebnis der gutachterlichen Prüfung durch das Büro IBAS Ingenieurgesellschaft mbH, Bayreuth, liegt nun vor.
Die Planunterlagen sind daher hinsichtlich der festzusetzenden Schallschutzmaßnahmen zu überarbeiten. Aktiver Schallschutz (z. B. Lärmschutzwand) wird nicht mehr erforderlich.

Nach Rücksprache mit der Planungsgruppe Strunz sollten die sich durch das erneute Schallschutzgutachten ergebenden geänderten Festsetzungen im Bebauungsplan, welcher den Marktgemeinderäten überlassen wurde, aus Gründen der Rechtssicherheit vom Marktgemeinderat beschlossen werden.

Herr Schönfelder von der Planungsgruppe Strunz sowie Herr Dr. Bock von der IBAS (Ersteller des Gutachtens) werden die Änderungen bei den Festsetzungen in der Sitzung erläutern.

Beratung

Herr Dr. Bock wurde wegen der Corona-Pandemie die Erlaubnis zur Teilnahme an der Sitzung seitens seines Arbeitgebers verwehrt. Daraufhin wurde festgelegt, dass das Erscheinen von Herrn Schönfelder in der Sitzung nicht notwendig ist.
Die Grundlagen und die Ergebnisse des Gutachtens wurden mit dem Landratsamt Forchheim abgestimmt.
Da sich das Verfahren nun schon über ein Jahr hinzieht, ist auf Grund der Dringlichkeit eine Behandlung im Ferienausschuss notwendig.
Zu den Auswirkungen des erneuten Gutachtens können nur wenig Ausführungen gemacht werden. Jedoch sind diese dem Bauherrn bekannt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt den von der Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH in Bamberg, gemäß den Abwägungsbeschlüssen vom 30.01.2020 und den Ergebnissen der neuen schalltechnischen Überprüfung überarbeiteten Plan in der Fassung vom 28.04.2020 als Entwurf.

Auf Grundlage dieses geänderten Entwurfs ist eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und sind die Träger öffentlicher Belange erneut gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB wird die Frist zur Auslegung bzw. zur Beteiligung auf zwei Wochen verkürzt, des Weiteren dürfen gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB Stellungnahmen nur zu den heute bzw. auf der Sitzung am 30.01.2020 geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.04.2020 08:36 Uhr