Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Ferienausschusses vom 07.04.2020, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Ferienausschusses, 28.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss 2. Sitzung des Ferienausschusses 28.04.2020 ö 3

Sachverhalt

Bericht des Ersten Bürgermeisters
Das Rathaus ist ab dem 04.05.2020 wieder für den Publikumsverkehr unter folgenden Voraussetzungen geöffnet:
1. Persönliche Gespräche im Rathaus finden nur nach vorheriger Terminabsprache statt.  
2. Es besteht eine „Maskenpflicht“ für alle Besucher des Rathauses und dem Haus des Gastes.
3. Es dürfen sich maximal zwei Personen in den Eingangsbereichen aufhalten. Zusätzliche Personen haben vor den Gebäuden zu warten.
4. Es sind die derzeit allgemein geltenden wie z. B.  Abstandsgebot, „Hust- und Niesetikette“ und Handhygiene einzuhalten.
 
Das vom Markt Gößweinstein erworbene Wohnhaus in der Viktor-von-Scheffel-Str. 5 wurde abgerissen.

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Ferienausschusses vom 07.04.2020, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Es werden die Beschlüsse

Nr. 5 , dem Abschluss der Wärmelieferverträge mit der Biomasse Heizwerk Gößweinstein GmbH für die Liegenschaften Burgstraße 6, Burgstraße 8, Etzdorfer Straße 12, B.-Neumann-Straße 2 und B.-Neumann-Straße 24 wird zugestimmt,
und
Nr. 6: der Auftrag für die Errichtung einer Querungshilfe auf der St 2191 auf Höhe des Autohauses Bayer wird an die Firma Rädlinger Straßen- und Tiefbau GmbH, Selbitz, in Höhe von 183.593,65 EUR erteilt,

bekanntgegeben.  

Datenstand vom 30.04.2020 08:36 Uhr