Bildung eines Ferienausschusses nach Art. 32 Abs. 4 GO; rückwirkende Bestätigung der Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Marktgemeinderatssitzung (konstituierende Sitzung), 07.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Marktgemeinderatssitzung (konstituierende Sitzung) 07.05.2020 ö 21

Sachverhalt

Folgende E-Mail wurde am 25.03.2020 an alle Mitglieder des Marktgemeinderates versendet:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf unsere E-Mail vom 17.03.2020 und auf Grund des Schreibens des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration, welches dieser E-Mail angehängt ist, will der Markt Gößweinstein einen Ferienausschuss nach Art. 32 Abs. 4 GO einsetzen. Der Empfehlung von Nr. 2. b) des beiliegenden Schreibens wird hier entsprechend gefolgt. Der Ferienausschuss erledigt alle Aufgaben, für die sonst der Marktgemeinderat oder ein beschließender Ausschuss zuständig ist. Die Empfehlung sieht einen Einsatz bis zum 30.04.2020, also bis zum Ende der Wahlperiode vor. Durch die Bildung eines Ferienausschusses reduziert sich Anzahl der Sitzungsteilnehmer und somit auch ein potentiellen Ansteckungsrisiko. Ein entsprechender Sicherheitsabstand kann somit leichter eingehalten werden.

Die Einrichtung des Ferienausschusses erfordert eine förmliche Änderung der Geschäftsordnung und somit eine Beschlussfassung des Marktgemeinderates. Das Innenministerium hält es auf Grund der gegenwärtigen Situation ungeachtet des für Sitzungen geltenden Öffentlichkeitsgrundsatzes ausnahmsweise für zulässig, diesen Beschluss im Umlaufverfahren zu fassen. Der jeweilige Beschluss sollte aber in der nächsten öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates rückwirkend bestätigt werden. (Anmerkung: Höchstwahrscheinlich dann der neue Marktgemeinderat!)

Es wird deshalb folgende Beschlussempfehlung zur Abstimmung gestellt:

„Die Geschäftsordnung des Marktgemeinderates Gößweinstein wird wie folgt ergänzt:

Es wird § 8 Abs. 5 wie folgt ergänzt:

„Es wird ein Ferienausschuss nach Art. 32 Abs. 4 GO eingesetzt. Die Einsatzzeit endet am 30.04.2020. Die Zusammensetzung des Ferienausschusses entspricht der Zusammensetzung des Haupt- und Finanzausschusses einschließlich der Vertreterregelung.“““

Der Beschlussempfehlung zur Einrichtung eines Ferienausschusses mit dem Ende der Einsatzzeit am 30.04.2020 haben 13 Marktgemeinderatsmitglieder zugestimmt. Ein Marktgemeinderatsmitglied hat mit „Nein“ gestimmt. Drei Marktgemeinderatsmitglieder haben nicht abgestimmt.
Die Geschäftsordnung wurde entsprechend geändert.

Der Einsetzungsbeschluss ist rückwirkend zu bestätigen.

Beschluss

Die Geschäftsordnung des Marktgemeinderates Gößweinstein wird wie folgt ergänzt:

Es wird § 8 Abs. 5 wie folgt ergänzt:

Es wird ein Ferienausschuss nach Art. 32 Abs. 4 GO eingesetzt. Die Einsatzzeit endet am 30.04.2020. Die Zusammensetzung des Ferienausschusses entspricht der Zusammensetzung des Haupt- und Finanzausschusses einschließlich der Vertreterregelung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.05.2020 10:38 Uhr