Bestellung des 1. Bürgermeisters zum Trauungsstandesbeamten


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Marktgemeinderatssitzung (konstituierende Sitzung), 07.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Marktgemeinderatssitzung (konstituierende Sitzung) 07.05.2020 ö 20

Sachverhalt

2. Bürgermeister Bauernschmidt  übernimmt zu diesem Tagesordnungspunkt die Sitzungsleitung.
 
Bürgermeister können zur Vornahme von Eheschließungen, Begründung von Lebenspartnerschaften und aller hierzu erforderlichen Beurkundungen und Eintragungen zum Eheschließungsstandesbeamten bestellt werden (§ 2 Abs. 3 AVPStG). Die Bestellung zum Eheschließungsstandesbeamten ist durch den Marktgemeinderat vorzunehmen.

Mit Marktgemeinderatsbeschluss vom 13.05.2014 wurde 1. Bürgermeister Hanngörg Zimmermann für den Standesamtsbezirk Gößweinstein zum Standesbeamten für Eheschließungen und Begründung von Lebenspartnerschaften bestellt.

Die Bestellung erlischt mit Ablauf der Amtszeit. Die Bestellung gilt im Fall der Wiederwahl bis zur neuerlichen Entscheidung über die Bestellung durch das zuständige kommunale Gremium fort (§ 3 Abs. 3 AVPStG). Der 1. Bürgermeister ist deshalb erneut zu bestellen.

Beschluss

1. Bürgermeister Hanngörg Zimmermann wird erneut zum Standesbeamten für Eheschließungen und Begründung von Lebenspartnerschaften für den Standesamtsbezirk Gößweinstein bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.05.2020 10:38 Uhr