Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Marktgemeinderatssitzung (konstituierende Sitzung), 07.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Marktgemeinderatssitzung (konstituierende Sitzung) 07.05.2020 ö 10

Sachverhalt

In der „Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts“ werden insbesondere Regelungen zu den Ausschüssen und zur Entschädigung der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder (Art. 20 a Abs. 1 GO) getroffen.
Die Satzung wurde gegenüber der Satzung aus dem Jahr 2014 inhaltlich wie folgt geändert:

§ 3 Abs. 2 Sitzungsgeld: bislang 25,- €, ab 01.05.2020  30,- €

§ 3 Abs. 3 Satz 2: Pauschalentschädigung für selbstständig Tätige: bislang 23,50 €, ab 01.05.2020  25,- €

Die weiteren Änderungen sind formeller Art und haben deshalb praktisch keine Auswirkung.

Beschluss

Dem Neuerlass der Satzung des Marktes Gößweinstein zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts in der vorliegenden Form wird zugestimmt. Die Sitzungsvorlage (Satzung) wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt und ist dem Protokoll als Anlage beizugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.05.2020 10:38 Uhr