Festsetzung der Entschädigung für den 2. Bürgermeister


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Marktgemeinderatssitzung (konstituierende Sitzung), 07.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Marktgemeinderatssitzung (konstituierende Sitzung) 07.05.2020 ö 8

Sachverhalt

Ein ehrenamtlicher weiterer Bürgermeister erhält neben der ihm als Gemeinderatsmitglied gewährten Entschädigung eine weitere Entschädigung nach Maß seiner besonderen Inanspruchnahme als kommunaler Wahlbeamter (Art. 53 Abs. 4 KWBG). Die Entschädigung wird durch Beschluss festgesetzt, der im Einvernehmen mit dem weiteren Bürgermeister ergehen muss.
Die Entschädigung für den 2. Bürgermeister betrug bisher 253,24 € monatlich (kurzzeitige Vertretung bis 3 Tage). Die Entschädigung nimmt an den regelmäßigen Besoldungserhöhungen teil. Für längere Vertretungen wurde ab dem 4. Vertretungstag eine Entschädigung von 1/30 pro Vertretungstag, berechnet aus dem Grundgehalt des 1. Bürgermeisters, gewährt.

Beschluss

Die Entschädigung für den 2. Bürgermeister wird ab 01.05.2020 auf 253,24 € monatlich festgesetzt. Neben dieser Entschädigung wird im Falle der Vertretung des ersten Bürgermeisters bei Urlaub oder Krankheit ab dem 4. Vertretungstag eine Entschädigung von 1/30 je Vertretungstag, berechnet aus dem Grundgehalt des 1. Bürgermeisters, festgesetzt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.05.2020 10:38 Uhr