Festsetzung der Dienstaufwandsentschädigung des berufsmäßigen 1. Bürgermeisters


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Marktgemeinderatssitzung (konstituierende Sitzung), 07.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Marktgemeinderatssitzung (konstituierende Sitzung) 07.05.2020 ö 7

Sachverhalt

Die Sitzung wird durch den 2. Bürgermeister geleitet.
 
Der berufsmäßige 1. Bürgermeister erhält für die durch das Amt bedingten Mehraufwendungen in der Lebensführung eine Dienstaufwandsentschädigung (Art. 46 Abs. 1 Satz 1 KWBG). Die Höhe der Dienstaufwandsentschädigung muss sich innerhalb der in Anlage 2 zum KWBG bestimmten Beträge halten. Der Rahmensatz beträgt seit 01.01.2020 für kreisangehörige Gemeinden 242,91 € bis 798,47 €.
Die Dienstaufwandsentschädigung wird durch Beschluss festgesetzt (Art. 46 Abs. 2 Satz 1 KWBG).  

Für die Wahlperiode 2014 bis 2020 wurde die Dienstaufwandsentschädigung mit 460,22 € (dynamisiert 534,45 €) festgesetzt.

Beschluss

Die monatliche Dienstaufwandsentschädigung wird ab 01.05.2020 mit 534,45 € festgesetzt. Die Dienstaufwandsentschädigung nimmt an den allgemeinen Besoldungserhöhungen teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.05.2020 10:38 Uhr