Vereidigung des 2. und 3. Bürgermeisters


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Marktgemeinderatssitzung (konstituierende Sitzung), 07.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Marktgemeinderatssitzung (konstituierende Sitzung) 07.05.2020 ö 6

Sachverhalt

Die weiteren Bürgermeister sind nach ihrer Wahl nach Art. 27 Abs. 1 KWBG zu vereidigen. Der Eid wird durch den 1. Bürgermeister abgenommen.

Der 1. Bürgermeister vereidigt die weiteren Bürgermeister und nimmt den Diensteid gem. Art. 27 KWBG ab, der lautet:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“

Der Diensteid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. 2Erklärt ein Beamter oder eine Beamtin, aus Glaubens- und Gewissensgründen keinen Eid leisten zu können, so sind anstelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder es ist das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis der Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung der Weltanschauungsgemeinschaft des Beamten oder der Beamtin entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.

Beratung

D er 2. Bürgermeister Bauernschmidt und der 3. Bürgermeister Hänchen sprechen folgenden Eid:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“

Datenstand vom 13.05.2020 10:38 Uhr