Wahl des 2. Bürgermeisters


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Marktgemeinderatssitzung (konstituierende Sitzung), 07.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Marktgemeinderatssitzung (konstituierende Sitzung) 07.05.2020 ö 4

Sachverhalt

Der 2. Bürgermeister wird aus der Mitte des Marktgemeinderates gewählt (Art. 35 Abs. 1 Satz 1 GO).
Für die Wahl der weiteren Bürgermeister gilt Art. 51 Abs. 3 GO. Folgende Grundsätze sind zu beachten:
- geheime Abstimmung mit Stimmzettel,
- keine Bindung an Wahlvorschläge,
- absolute Mehrheit der gültigen Stimmen erforderlich,
- Ungültigkeit von leeren Stimmzetteln und Neinstimmen,
- erhält kein Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so tritt Stichwahl
   unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen ein.

Beratung

Zur Wahl werden vorbereitete Stimmzettel verwendet. Jedes Marktgemeinderatsmitglied hat eine Stimme.

Es wird folgender Vorschlag gemacht:

Marktgemeinderat Vogel schlägt Marktgemeinderat Bauernschmidt vor.

Die durchgeführte Wahl ergibt folgendes Ergebnis:

abgegebene Stimmzettel        17        
davon gültig        16                
ungültig          1
Marktgemeinderat Bauernschmidt        16 Stimmen

Alle gültigen Stimmen entfielen auf Marktgemeinderat Bauernschmidt.

Der Gewählte erklärt mündlich, dass er die Wahl zum 2. Bürgermeister annimmt.        

Datenstand vom 13.05.2020 10:38 Uhr