Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeister


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Marktgemeinderatssitzung (konstituierende Sitzung), 07.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Marktgemeinderatssitzung (konstituierende Sitzung) 07.05.2020 ö 3

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat wählt aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit einen oder zwei weitere Bürgermeister (Art. 35 Abs. 1 Satz 1 GO).  Ein 2. Bürgermeister muss, ein 3. Bürgermeister kann gewählt werden. Die weiteren Bürgermeister vertreten den ersten Bürgermeister im Falle seiner Verhinderung in ihrer Reihenfolge (Art. 39 Abs.1 Satz 1 GO). Der Marktgemeinderat legt durch Beschluss fest, ob er einen 3. Bürgermeister wählt. In der Vergangenheit hat es sich bewährt, einen 3. Bürgermeister zu haben.

Beschluss

Zur Stellvertretung des 1. Bürgermeisters werden zwei weitere Bürgermeister (2. und 3. Bürgermeister) gewählt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.05.2020 10:38 Uhr