Fl.Nr. 553/5, Gmkg. Gößweinstein; Umbau eines Dachgeschosses mit Errichtung einer Wohneinheit und zwei Stellplätzen


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 17.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.03.2020 ö 4

Sachverhalt

Für das o.g. Bauvorhaben wurde am 27.06.2019 ein Antrag auf Vorbescheid gestellt. In der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 30.07.2019 wurde hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt und die Genehmigung am 22.10.2019 durch das Landratsamt.
Für das Bauvorhaben sind von den Festsetzungen des Bebauungsplans „B“ Bauersleite Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB wie folgt notwendig:
  1. Errichtung eines Dacherkers bzw. Dachgaube
  2. 2 Vollgeschosse
  3. 3 Wohneinheiten
  4. Errichtung von 2 Stellplätzen außerhalb der Baugrenzen.

Den vorstehenden Befreiungen wurde bereits in der Sitzung vom 30.07.2019 zugestimmt.

Beschluss

Für den Bauantrag auf Fl.Nr. 553/5 der Gemarkung Gößweinstein für den Umbau eines Dachgeschosses mit Errichtung einer 3 Wohneinheit und zwei Stellplätzen sowie den erforderlichen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplans „B“ Bauersleite für folgende Befreiungen:
  1. Errichtung eines Dacherkers bzw. Dachgaube
  2. 2 Vollgeschosse
  3. 3 Wohneinheiten
  4. Errichtung von 2 Stellplätzen außerhalb der Baugrenzen
wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.03.2020 08:44 Uhr