Fl.Nr. 424/10, Gmkg. Gößweinstein; Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 17.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.03.2020 ö 3

Sachverhalt

Sachverhalt:

Für das Grundstück Fl.Nr. 424/10 wird ein Vorbescheid (Bauvoranfrage) für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage beantragt.
Für das Bauvorhaben gilt der rechtsverbindliche Bebauungsplan „C“ Am Sportplatz, von welchem nach § 31 Abs. 2 BauGB Befreiungen wie folgt beantragt werden:
  1. Errichtung von 2 Vollgeschossen anstelle 1 Vollgeschoss
  2. Überschreitung der Baugrenzen (Garage in westliche Richtung um ca. 5 m und Wohnhaus in nördliche Richtung um ca. 2 m)
  3. 2 Wohneinheiten (Hauptwohnung u. Einliegerwohnung) anstelle 1 Wohnung
  4. Kniestock bis 1,505 m anstelle 0,50 m
  5. Garage freistehend anstelle am Wohnhaus angebaut
  6. Garagendach als Flachdach anstelle Dachneigung wie Wohnhaus
  7. Überschreitung Fußbodenoberkante über Terrain von ca. 0,90 m bis 1,20 m gegenüber festgesetzten 0,50 m

Zu den beantragten Befreiungen a bis f wurden bereits bei vorangegangen Anträgen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt. Zu Punkt g der Überschreitung der Fußbodenoberkante über Terrain (Geländeauffüllung) bis zu ca. 1,20 m und Überschreitung der Baugrenzen um ca. 2 m in nördliche Richtung wirkt sich dies n achteilig auf das angrenzende Grundstück Fl.Nr. 424 aus. Die Unterschrift dieses Grundstücksnachbarn wurde nicht erteilt. Gegenüber dem darüberliegenden Anwesen HsNr. 27 fügt sich das geplante Bauvorhaben durch die Geländeauffüllung positiver ein.

Beratung

In der Beratung werden die Einwände des Grundstücksnachbarn von Fl.Nr. 424, welche sich auf die Befreiungen a bis g beziehen, angesprochen und beraten. Insbesondere die Überschreitung der Baugrenze vom Wohnhaus in nördliche Richtung und die geplante Höherlegung des Wohnhauses (FOK) wirkt sich nachteilig (Beschattung) auf das Grundstück Fl.Nr. 424 aus, worüber länger diskutiert wurde.

Beschluss

Für das Bauvorhaben auf Fl.Nr. 424/10 der Gemarkung Gößweinstein auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage werden Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplans „C“ Am Sportplatz wie folgt erteilt:
  1. Errichtung von 2 Vollgeschossen
  2. Überschreitung der Baugrenzen (Garage in westliche Richtung um ca. 5 m und Wohnhaus in nördliche Richtung um ca. 2 m)
  3. 2 Wohneinheiten (Hauptwohnung u. Einliegerwohnung)
  4. Kniestock bis 1,505 m anstelle 0,50 m
  5. Garage freistehend anstelle am Wohnhaus angebaut
  6. Garagendach als Flachdach anstelle Dachneigung wie Wohnhaus
  7. Überschreitung Fußbodenoberkante über Terrain von ca. 0,90 m bis ca.1,20 m gegenüber festgesetzten 0,50 m.
Das gemeindliche Einvernehmen wird mit den vorstehenden Befreiungen nach § 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 3

Datenstand vom 25.03.2020 08:44 Uhr