Abschluss einer Vereinbarung mit der Teilnehmergemeinschaft Wichsenstein über die Überführung von Flächen für Zwecke des Naturschutzes und der Landschaftspflege in das Eigentum des Marktes Gößweinstein


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Marktgemeinderatssitzung, 18.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Marktgemeinderatssitzung 18.02.2020 ö 8

Sachverhalt

In der ehemaligen Gemeinde Wichsenstein läuft die Flurneuordnung und Dorferneuerung. In diesem Zuge sollen die Flächen für Zwecke des Naturschutzes und der Landschaftspflege in das Eigentum des Marktes übergehen.
Dazu gehören insbesondere
- die beiden Rückhaltungen Maßnahme -Nr. 517 01-1 auf Teilflächen der Flurstücke (alt) 89 und 114/1 der Gemarkung Wichsenstein am „Schweinthalweg“ (Gemeindeverbindungsweg),
- die ausgleichsfläche A) zur Entwicklung magerer Säume auf dem Flurstück (alt) 388 der Gemarkung Wichsenstein
- die wegbegleitenden Pflanzmaßnahmen A10 Maßnahme-Nr. 517 02-0 am „Heideweg“

Die Pflege der Grundstücke ist später vom Markt Gößweinstein zu übernehmen.

Hierzu ist eine entsprechende Vereinbarung mit der Teilnehmergemeinschaft Wichsenstein abzuschließen.

Beschluss

Dem Abschluss der vorliegenden Vereinbarung mit der Teilnehmergemeinschaft Wichsenstein zur Überführung von Flächen für Zwecke des Naturschutzes und der Landschaftspflege in das Eigentum des Marktes wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.02.2020 08:32 Uhr