Änderung des Flächennutzungsplanes für das Grundstück Fl.Nr. 340, Gmkg. Gößweinstein A. Frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB B. Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB C. Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB D. Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Marktgemeinderatssitzung, 18.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Marktgemeinderatssitzung 18.02.2020 ö 4

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat Gö ßweinstein hat zum Sachverhalt bereits folgende Beschlüsse gefasst:

22.01.2019:

„Die Darstellung im Flächennutzungsplan für das Grundstück Fl. Nr. 340, Gmkg. Gößweinstein, nach beiliegendem Plan, soll in „Sonderbaufläche“ geändert werden. Der Einleitung des Verfahrens wird zugestimmt. Die anfallenden Kosten sind durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages von der Antragstellerin zu übernehmen.“

30.07.2019:

„Dem vorliegenden Entwurf der Ingenieursgesellschaft Weyrauther vom 30.07.2019 zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird zugestimmt.
Es soll folgende Änderung vorgenommen werden:
Fl.Nr. 340, Gmkg. Gößweinstein, künftig „Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Nutzung erneuerbarer Energien (S NEE)““

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit dem Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung in der Zeit vom 16.09.2019 bis 04.10.2019 durchgeführt.

Gleichzeitig erfolgte die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB sowie die Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstiger Träger der öffentlichen Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB. Die Stellungnahmen wurden dem Marktgemeinderat zusammengefasst überlassen. Die Beschlussvorschläge sind nachfolgend abgebildet.

A. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

Die Planung wurde von der Öffentlichkeit nicht eingesehen; Stellungnahmen wurden nicht abgegeben.

B. Abstimmung mit Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB

Nr.
Gemeinde
Stellungnahme
(Datum)
Keine Stellungnahme abgegeben

Keine Einwände
Keine weitere Beteiligung erwünscht
1
Ahorntal

X


2
Pottenstein
24.09.2019

X
X
3
Obertrubach
02.10.2019

X
X
4
Egloffstein
16.09.2019

X

5
Pretzfeld

X


6
Ebermannstadt

X


7
Wiesenttal

X


8
Waischenfeld

X



C. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

1. Landratsamt Forchheim, FB 41, Bauamt rechtlich, 27.09.2019

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

2. Landratsamt Forchheim, FB 42, Untere Naturschutzbehörde, 08.10.2019

Beschluss:

Die an der Ostgrenze des Bebauungsplanes festgesetzten Eingrünungsmaßnahmen werden in der Änderung des Flächennutzungsplanes mit dargestellt.

Abstimmungsergebnis: 12:0

MGR Neuner hat wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen.

3. Landratsamt Forchheim, FB 44, Umweltschutz, 10.10.2019

Beschluss:

Die Stellungnahme wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung beim Bebauungsplan „Biomasseheizkraftwerk“ behandelt und abgewogen.

Abstimmungsergebnis: 12:0

MGR Neuner hat wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen.

4. Kreisheimatpfleger, 28.09.2019

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

5. Staatliches Bauamt Bamberg, 30.09.2019

Beschluss:

Die Stellungnahme des Staatlichen Bauamts Bamberg, FB Straßenbau, zum Flächennutzungsplan wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung beim Bebauungsplan „Biomasseheizkraftwerk“ behandelt und abgewogen.

Abstimmungsergebnis: 12:0

MGR Neuner hat wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen.

6. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, 30.09.2019

Beschluss:

Die Stellungnahme des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege zum Flächennutzungsplan wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung beim Bebauungsplan „Biomasseheizkraftwerk“ behandelt und abgewogen.

Abstimmungsergebnis: 12:0

MGR Neuner hat wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen.

7. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bamberg, Bereich Landwirtschaft, 20.09.2019

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

8. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bamberg, Bereich Forsten, 26.09.2019

Beschluss:

Die Stellungnahme des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Forstwirtschaft, zum Flächennutzungsplan wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung beim Bebauungsplan „Biomasseheizkraftwerk“ behandelt und abgewogen.

Abstimmungsergebnis: 12:0

MGR Neuner hat wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen.

9. Bund Naturschutz, 04.10.2019

Beschluss:

Die Stellungnahme des Bund Naturschutz zum Flächennutzungsplan wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung beim Bebauungsplan „Biomasseheizkraftwerk“ behandelt und abgewogen.

Abstimmungsergebnis: 12:0

MGR Neuner hat wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen.

10. Regierung von Oberfranken, Bergamt, 27.09.2019

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

11. Wasserwirtschaftsamt Kronach, 25.09.2019

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

12. Regionaler Planungsverband Oberfranken-West, 02.10.2019

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

13. Bayerischer Bauernverband – Kreisverband Forchheim, 23.09.2019

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

14. Regierung von Oberfranken, Gewerbeaufsichtsamt, 25.09.2019

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

15. Industrie- und Handelskammer, 02.10.2019

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

16. Bayernwerk, 27.09.2019

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

17. PLEdoc, 16.09.2019

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

18. Deutsche Telekom Technik GmbH, 27.09.2019

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

19. Tennet, 13.09.2019

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

20. Kreisbrandrat, 22.09.2019

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

In diesem Verfahrensschritt haben keine Stellungnahmen abgegeben:

Regierung von Oberfranken, Höhere Landesplanungsbehörde
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bamberg
Handwerkskammer für Oberfranken
Naturpark Fränkische Schweiz – Frankenjura
Zweckverband zur Wasserversorgung der Wiesentgruppe

Beschluss

Der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes „Biomasseheizkraftwerk“ vom 18.02.2020 wird unter Berücksichtigung der vorab gefassten Beschlüsse gebilligt.

Er ist mit Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Parallel dazu sind die Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.02.2020 08:32 Uhr