Vorberatung des Haushaltes 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 16.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 16.01.2020 ö 3

Sachverhalt

Allen Marktgemeinderatsmitgliedern ging der Entwurf des Verwaltungshaushaltes, eine Gruppierungsübersicht für den Verwaltungshaushalt sowie ein Entwurf des Stellenplanes zu. Für die Ausschussmitglieder wurden diese Unterlagen auch in Papierform bereitgestellt. Diese sind Grundlagen für die Beratung.

Nach der vorliegenden Entwurf beträgt die Zuführung zum Vermögenshaushalt rund 706.000,- €.

Die Vorlage eines Entwurfes des Investitionsprogrammes soll bis zur Sitzung ebenfalls erfolgen.

Beratung

Der Entwurf des Investitionsprogramms kann aus zeitlichen Gründen noch nicht vorgelegt werden. Dieser soll am morgigen Freitag versendet werden.
Vorab wird der Stellenplan erläutert. Fragen hierzu werden ausführlich beantwortet.
Anschließend wird der Verwaltungshaushalt Seite für Seite durchgearbeitet. Der Erste Bürgermeister sowie der Geschäftsleiter erläutern Fragen zu einzelnen Ansätzen.
Folgende Änderungen sind vorzunehmen:

0.9000.8321        Kreisumlage        1.506.000        + 77.000        1.583.000, auch für Folgejahre

Das beim Weihnachtsmarkt eingeplante Defizit wird kritisch hinterfragt. Hierfür sind Ausgaben von 7.000,- € bei Einnahmen von nur 4.200,- € eingestellt. Eventuell sind die Standgebühren zu erhöhen. In den Kosten sind die Aufwendungen für das Bauhofpersonal sowie das Personal im Tourismusbüro nicht mit einbezogen. Die Haushaltsansätze werden nicht geändert. Die Thematik ist in einer nichtöffentlichen Sitzung eines Ausschusses oder des Marktgemeinderates zu behandeln. Ausgaben für den Weihnachtsmarkt 2020 dürfen vor einer Entscheidung dieses Gremiums nicht veranlasst werden.

Für die Sanierung der GV-Straße Moschendorf – St 2185 sind im Haushaltsjahr 2022 Planungskosten in Höhe von 20.000,- € einzustellen.

Die Zuführung zum Vermögenshaushalt reduziert sich im Jahr 2020 auf 629.100,- €.

Datenstand vom 20.01.2020 15:05 Uhr