Fl.Nr. 198, Gmkg. Leutzdorf; Auffüllung des Geländes


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.01.2020 ö 8

Sachverhalt

Auf dem Grundstück Fl.Nr. 198 der Gemarkung Leutzdorf soll eine Geländeauffüllung vorgenommen werden. Als Auffüllmaterial soll nach Angaben des Antragstellers unbelastetes Erdmaterial dienen. Zweck der Auffüllung ist, dass sich die Fläche später landwirtschaftlich leichter bearbeiten lässt. Die aufzufüllende Fläche beträgt ca. 13.300 m² und hat ein Fassungsvermögen von rund 20.000 m³. Das bestehende Biotop (Heckenstreifen) bleibt erhalten. Darüber hinaus werden noch zwei Bereiche als Sukzessionsstreifen auf dem Grundstück angelegt.

Beschluss

Für die Auffüllung des landwirtschaftlichen Grundstückes Fl.Nr. 198 der Gemarkung Leutzdorf wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.01.2020 09:26 Uhr