Fl.Nr. 537/T, Gmkg. Gößweinstein; Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Einfamilienhauses und einer Doppelgarage


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.01.2020 ö 4

Sachverhalt

Auf dem Grundstück Fl.Nr. 537 sind im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „B“ Bauersleite drei große Bauparzellen für Einfamilienhäuser vorgesehen. Die jetzigen Eigentümer können sich eine Parzellierung bis zu fünf Bauparzellen vorstellen. Das Konzept wurde bereits mit dem Landratsamt besprochen welches darauf hin mitteilte, dass eine Änderung des Bebauungsplans für entbehrlich gehalten wird, soweit die Grundzüge des Bebauungsplans eingehalten werden. Für die Abweichungen bzgl. festgesetzter „Baufenster“ kann man sich die Erteilung einer Befreiung vorstellen. Über das Konzept wurde bereits in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 25.06.2019 berichtet.
 
Für eine Teilfläche (Parzelle C) von Fl.Nr. 537 (unterhalb vom Anwesen An der Martinswand 18) liegt nun ein Antrag auf Vorbescheid vor. In den Antragsunterlagen ist die Platzierung des Hauses und neue Baugrenzen dargestellt, die von den Festsetzungen des verbindlichen Bebauungsplanes abweichen.
Aufgrund der vorliegenden Planunterlagen sind Befreiungen für den Standort des Hauses mit Doppelgarage in einem neuen Baufenster außerhalb der Baugrenzen in nordwestlicher Richtung um bis zu 7 m und in südwestlicher Richtung (zum Anwesen Nr. 18) ebenfalls um bis zu 7 m geplant. Für die Überbauung der bestehenden Baugrenzen ist somit eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans notwendig.

Erschließung:
Zwischen der Ortsstraße und dem künftigen Baugrundstück befindet sich noch ein Grundstück (Fl.Nr. 537/1), welches sich im Eigentum des Marktes Gößweinstein befindet. Wie festgestellt wurde, ist dieses Grundstück nicht als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet. Um die Erschließung (Anbindung an die öffentliche Straße) des Baugrundstückes zu sichern, ist eine Widmung dieser Fläche zur öffentlichen Verkehrsfläche (Straße An der Martinswand) vorzunehmen, so dass das Grundstück Fl.Nr. 537 künftig an der öffentlichen Verkehrsfläche anliegt. Der Beschluss für die Widmung des Grundstückes Fl.Nr. 537/1 zur öffentlichen Verkehrsfläche soll in der Sitzung des Marktgemeinderates am 30.01.2020 erfolgen. Ist die Widmung erfolgt, grenzt das Grundstück Fl.Nr. 537 an die öffentliche Verkehrsfläche an, die Erschließung ist somit gesichert.
Ver- und Entsorgungsleitungen befinden sich in der Ortsstraße An der Martinswand, woran das Grundstück angeschlossen werden kann.

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Hauses mit Doppelgarage auf einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 537 (Parzelle C) wird unter der folgenden Auflage zugestimmt, dass das Grundstück Fl.Nr. 537/1 der Gemarkung Gößweinstein zur öffentlichen Verkehrsfläche (Ortsstraße An der Martinswand) gewidmet wird, um die Erschließung des Baugrundstückes sicher zu stellen.
Der notwendigen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „B“ Bauersleite für die Überbauung der bestehenden Baugrenzen in nordwestlicher und südwestlicher Richtung um jeweils bis zu 7 m wird nach § 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.01.2020 09:26 Uhr