Fl.Nr. 1647/T, Gmkg. Stadelhofen; Errichtung eines gewerblichen Lagerplatzes


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.01.2020 ö 3

Sachverhalt

Mit Datum vom 09.12.2019 wurde für eine Teilfläche des Grundstücke Fl.Nr. 1647 der Gemarkung Stadelhofen ein Bauantrag zur Errichtung eines gewerblichen Lagerplatzes gestellt. Für das betreffende Grundstück wird derzeit ein Bebauungsplan „Bösenbirkig-Gewerbegebiet“ aufgestellt. Der Bebauungsplan ist noch nicht rechtsverbindlich, so dass die Teilfläche des Baugrundstückes als im „Außenbereich“ betrachtet werden muss und eine Bebauung vorerst unzulässig ist. Da für die Bebauung des Grundstückes derzeit die rechtlichen Vorgaben noch fehlen kann das gemeindliche Einvernehmen vorläufig nicht erteilt werden.

Beschluss

Da die rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Lagerplatzes für Baustoffe auf einer Teilfläche von Fl.Nr. 1647 der Gemarkung Stadelhofen noch nicht gegeben sind, wird das gemeindliche Einvernehmen vorläufig verweigert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.01.2020 09:26 Uhr