Aufstellung eines Bebauungsplanes auf den Grundstücken Fl.Nrn. 669/1 (Teilfläche), 674/3, 674/8 (Teilfläche), 674/9, 674/12, 674/15 (Teilfläche) und 674/17, alle Gmkg. Wichsenstein; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Marktgemeinderatssitzung, 10.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 15. Marktgemeinderatssitzung 10.12.2019 ö 9

Sachverhalt

Die Grundstücke Fl.Nr. 674/3 und 674/15, beide Gmkg. Wichsenstein, sollen nach Antrag vom 01.12.2019 mit Wohnhäusern bebaut werden. Die Grundstückseigentümer bzw. deren Vertreter sowie die Bauwerber haben diesen Antrag, welcher den Marktgemeinderäten überlassen wurde, unterzeichnet.
Um eine Bebauung zu ermöglichen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig.
Nach Mitteilung des Landratsamtes Forchheim sollen neben diesen beiden Grundstücken auch die Grundstücke 669/1 (Teilfläche), 674/8 (Teilfläche), 674/9, 674/12 und 674/17 vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes erfasst werden.

Der Bebauungsplan soll nach § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung im Nachgang angepasst.

Beschluss

Zur Ermöglichung der Wohnbebauung der Grundstücke Fl.Nr. 674/3 und 674/15, Gmkg. Wichsenstein, wird der Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes in Hardt zugestimmt.
Es soll ein „Dorfgebiet (MD)“ ausgewiesen werden. Der Plan erhält den Namen „Hardt 1“
Der Bebauungsplan wird nach § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung im Nachgang angepasst.

Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 669/1 (Teilfläche), 674/3, 674/8 (Teilfläche), 674/9, 674/12, 674/15 (Teilfläche) und 674/17, alle Gmkg. Wichsenstein.

Es wird wie folgt begrenzt:
Im Norden: durch die Grundstücke Fl.Nr. 674/14, 674/2, 674/16, 674/11, 674/10
Im Osten: durch das Grundstück Fl.Nr. 669/2
Im Süden: durch die Grundstücke Fl.Nr. 669/1 (Teilfläche), 674/8 (Teilfläche), 674/15 (Teilfläche), 669, 674/7
Im Westen: durch das Grundstück Fl.Nrn. 676
alle Gmkg. Wichsenstein

Die anfallenden Kosten sind durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages von den Bauwerbern zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.12.2019 15:05 Uhr