Erhöhung der Verbrauchsgebühren der Wasserversorgung für die Ortsteile Hungenberg, Kohlstein und Unterailsfeld; Beschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Marktgemeinderatssitzung, 10.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 15. Marktgemeinderatssitzung 10.12.2019 ö 6

Sachverhalt

Der Sachverhalt wurde bereits in der Sitzung am 20.03.2018 mit dem Stimmungsbild beraten, dass sich die Mehrzahl der Marktgemeinderäte für eine Übernahme des Defizits ausgesprochen haben. Eine notwendige Gebührenerhöhung erfolgte deshalb nicht.
Seinerzeit wurde davon ausgegangen, dass der Zweckverband zur Wasserversorgung der Wiesentgruppe die gemeindliche Wasserversorgung zum 01.01.2019 übernehmen würde.
Dieser Zeitpunkt zögert sich jedoch hinaus. Eine Übernahme ist wohl nicht vor dem Jahr 2022 möglich. Eine Neubetrachtung des Sachverhaltes ist deshalb notwendig.
Die Wiesentgruppe hat die Kosten für den Neubau der Wasserleitung Hungenberg – Kohlstein voll ersetzt. Es wurden die kalkulatorischen Kosten deshalb rückwirkend neu berechnet, und zwar so, als ob die Kosten für den Wasserleitungsneubau beim Markt Gößweinstein nicht angefallen wären.
Das Betriebsdefizit der Jahre 2014 bis 2019 beträgt 3.757,- €, der nicht gedeckte Aufwand der Jahre 2020 bis 2022 wird unter Einschluss dieses Defizits auf 26.098,- € geschätzt. Bei einer Wasserabgabemenge von 17.400 m³ in drei Jahren (5.800 m³/Jahr) ergibt sich so eine Gebühr von 1,50 €/m³ Frischwasser.
Der noch nicht finanzierte Teil des Restbuchwertes beträgt zum 31.12.2018 rund 18.700,- €.

Beratung

Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass die jetzt festgelegte Gebührenhöhe für den Zeitraum bis Ende 2022 gilt. Nach Übernahme durch die Wiesentgruppe gelten dann deren Gebührensätze, derzeit 1,35 € je m³ entnommenen Wassers. Eine Gebührenerhöhung der Wiesentgruppe ist nicht geplant.

Beschluss

Die Kalkulation der Gebühren für die gemeindliche Wasserversorgung in den Ortsteilen Hungenberg, Kohlstein und Unterailsfeld wird zur Kenntnis genommen.

Die Gebühr je m³ entnommenen Wassers wird ab dem 01.01.2020 auf 1,50 € netto festgesetzt.

Die Beitrags- und Gebührensatzung ist entsprechend zu ändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.12.2019 15:05 Uhr