Beitritt zum Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz; Beschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Marktgemeinderatssitzung, 22.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 12. Marktgemeinderatssitzung 22.10.2019 ö 8

Sachverhalt

In der Marktgemeinderatssitzung am 22.02.2018 wurde beschlossen, die kommunale Verkehrsüberwachung des ruhenden und des fließenden Verkehrs einzuführen.
Es bestand damals die Möglichkeit, dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz entweder als Mitglied beizutreten oder eine entsprechende Zweckvereinbarung mit einer maximalen Laufzeit von 2 Jahren abzuschließen. Dabei wurde sich jedoch dafür ausgesprochen, dass erst die 2-jährige Erprobungsphase in Form der Zweckvereinbarung abgewartet werden soll.  
Da deren Laufzeit im Frühjahr 2020 endet, ist es erforderlich, darüber zu entscheiden, ob der Beitritt zum Zweckverband nun gewünscht wird.
Bereits in der Sitzung des Marktgemeinderates am 20.11.2018 wurde ein entsprechender Erfahrungsbericht über den Einsatz der kommunalen Verkehrsüberwachung vorgelegt. Dabei wurde die Zusammenarbeit für sinnvoll erachtet. Die anfallenden Kosten stellen sich wie folgt dar: 


Ruhender Verkehr
Fließender Verkehr
Gesamt
Quartal III/ 2018
Ausgaben: 350,70 €
Einnahmen: 0,00 €
Ausgaben: 18.627,50 €
Einnahmen: 20.330,00 €
+1.351,00 €
Quartal IV/ 2018
Ausgaben: 1.690,80 €
Einnahmen: 635,00 €
Ausgaben: 3.109,75 €
Einnahmen: 3.270,00 €
-895,55 €
Quartal I/2019
Ausgaben: 1.261,20 €
Einnahmen: 235,00 €
Ausgaben: 5.938,40 €
Einnahmen: 5.040,00 €
-1.924,60 €
Quartal II/2019
Ausgaben: 1.186,00 €
Einnahmen: 445,00 €
Ausgaben: 12.454,80 €
Einnahmen: 5.645,00 €
-7.995,80 €

Zu erwähnen wäre, dass die Leistungsentgelte für Mitglieder des Zweckverbandes günstiger sind als im Rahmen der Zweckvereinbarung:

Mitglied Zweckverband:
Zweckvereinbarung:
Ruhender Verkehr:
Überwachungsstunde je 30,00 €
Fallpauschale je 4,00 €
Ruhender Verkehr:
Überwachungsstunde je 40,00 €
Fallpauschale je 5,00 €
Fließender Verkehr:
Überwachungsstunde je 100,00 €
Fallpauschale je 8,00 €
Fließender Verkehr:
Überwachungspauschale je 140,00 €
Fallpauschale je 10,00
Erlass Bußgeldbescheid: 1,00 €/Fall
Erlass Bußgeldbescheid: 2,00 €/Fall

Der Beitritt zum Zweckverband wird auf Grund der erkennbaren Verbesserungen des Verhaltens der Verkehrsteilnehmer in Bezug auf überhöhte Geschwindigkeit und beim Falschparken befürwortet.

Beratung

Teilweise wird der Beitritt zum Zweckverband in Bezug auf mögliche Schwierigkeiten bei einem gewünschten Austritt als problematisch gesehen. Zudem werden die mitgeteilten Geschwindigkeitsüberschreitungen als nicht gravierend eingestuft. Die anfallenden Ausgaben sollten deshalb anstatt für die Verkehrsüberwachung sinnvollerweise für bauliche verkehrsberuhigende Maßnahmen verwendet werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass solche Maßnahmen bei Straßen, welche nicht in der Baulast des Marktes Gößweinstein stehen, kaum durchzuführen sind. Diese Straßen haben jedoch grundsätzlich ein höheres Verkehrsaufkommen als die in der Baulast des Marktes Gößweinstein stehenden. Die Gefahr von Geschwindigkeitsüberschreitungen ist hier deshalb höher, die Gesamtwirkung von Baumaßnahmen auf Gemeindestraßen in der Gesamtschau deshalb begrenzt. Zudem sind solche Maßnahmen, wenn überhaupt, erst in ferner Zukunft umsetzbar.
Von den Bürgerversammlungen wird berichtet, dass keine Kritik an der Überwachung des fließenden Verkehrs angebracht wird. Großteils gilt dies auch für Rückmeldungen in der Rathausverwaltung. Vielmehr wird gewünscht, die Überwachung, insbesondere vor dem eigenen Haus, auszuweiten.
Durch einen Beitritt zum Zweckverband sinken die zu entrichtenden Leistungsentgelte, sodass künftig eine Reduzierung des Kostenaufwandes zu erwarten ist. Trotzdem sollte im Hinblick auf die anfallenden Kosten eine sorgfältige und zurückhaltende Buchung der Leistungen erfolgen.
Die Installation von stationären Geschwindigkeitsanzeigen wird zudem angeregt.
Auch sollte geprüft werden, ob insbesondere die 30er Schilder auffallender gestaltet werden.

Beschluss

  1. Der Markt Gößweinstein beschließt, dass er die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes beibehält, die im ruhenden Verkehr festgestellt werden und die Verstöße gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen. Dieser Beschluss ist amtlich bekannt zu machen.
  2. Der Markt Gößweinstein tritt dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz bei.
  3. Der Markt Gößweinstein überträgt die Aufgabe der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes,
    1. die im ruhenden Verkehr festgestellt werden,
    2. die Verstöße gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen,
auch weiterhin dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz.
  1. Zum Verbandsrat in der Verbandsversammlung des Zweckverbands wird bestimmt:
    1. Hanngörg Zimmermann, Erster Bürgermeister
Zum Vertreter als Verbandsrat in der Verbandsversammlung des Zweckverbands wird bestimmt:
    1. Georg Bauernschmidt, Zweiter Bürgermeister
  1. Der Beitritt erfolgt auf der Basis der Verbandssatzung des Zweckverbands Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz in der geltenden Fassung und des vorliegenden Entwurfs der Satzung zur Änderung dieser Verbandssatzung. Die o.g. Verbandssatzung und der Satzungsentwurf sind wesentliche Bestandteile dieses Beschlusses.
  2. Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, die bestehende Zweckvereinbarung vorzeitig zum Zeitpunkt des Beitritts zum Zweckverband zu kündigen.

Tischvorlagen:
  1. Konsolidierte Verbandssatzung des ZV KVS Oberpfalz
  2. Entwurf der 5. Änderungssatzung des ZV KVS Oberpfalz
  3. Aufstellung Messergebnisse

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 3

Datenstand vom 25.10.2019 11:57 Uhr