Aufstellung eines Bebauungsplanes auf den Grundstücken Fl.Nrn. 810, 810/1, 834 (Teilfläche) und 834/1, alle Gmkg. Morschreuth; Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
12. Marktgemeinderatssitzung, 22.10.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Auf einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 834, Gmkg. Morschreuth, beabsichtigt die Tochter des Grundstückseigentümers (Bauwerberin) ein Wohnhaus zu errichten. Eine entsprechende Bitte wurde an den Markt Gößweinstein herangetragen.
Neben der Änderung des Flächennutzungsplanes ist auch die Aufstellung eines Bebauungsplanes vorzunehmen.
Die Art des Baugebietes ist noch mit dem Landratsamt Forchheim abzustimmen.
Beschluss
Zur Ermöglichung der Wohnbebauung einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 834, Gmkg. Morschreuth, wird der Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes in Morschreuth zugestimmt.
Es soll ein „Dorfgebiet (MD)“ ausgewiesen werden. Der Plan erhält den Namen „Morschreuth-Aussiedlerhof“.
Die Anpassung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.
Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 810, 810/1, 834 (Teilfläche) und 834/1, alle Gmkg. Morschreuth.
Es wird wie folgt begrenzt:
Im Norden: durch das Grundstück Fl.Nr. 842/2 (Gemeindeverbindungsstraße)
Im Osten: durch das Grundstück Fl.Nr. 834
Im Süden: durch das Grundstück Fl.Nr. 834
Im Westen: durch die Grundstücke Fl.Nrn. 815 und 811, Gmkg. Morschreuth
Die anfallenden Kosten sind durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages von der Bauwerberin zu übernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.10.2019 11:57 Uhr