Änderung des Flächennutzungsplanes für die Grundstücke Fl.Nrn. 810, 810/1, 834 (Teilfläche) und 834/1, alle Gmkg. Morschreuth; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Marktgemeinderatssitzung, 22.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 12. Marktgemeinderatssitzung 22.10.2019 ö 6

Sachverhalt

Auf einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 834, Gmkg. Morschreuth, beabsichtigt die Tochter des Grundstückseigentümers (Bauwerberin) ein Wohnhaus zu errichten. Eine entsprechende Bitte wurde an den Markt Gößweinstein herangetragen.

Um das Vorhaben zu ermöglichen, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes für die Grundstücke Fl.Nrn. 810, 810/1, 834 (Teilfläche) und 834/1 notwendig.

Die Grundstücke sind im Flächennutzungsplan als „Flächen für die Landwirtschaft - Flächen sind von Erstaufforstung freizuhalten“ bzw. „Obstwiese - Flächen sind von Erstaufforstung freizuhalten“ dargestellt.

Die künftige Darstellung im Flächennutzungsplan ist noch mit dem Landratsamt Forchheim abzustimmen.

Ebenso ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig.

Beschluss

Die Darstellung im Flächennutzungsplan für die Grundstücke Fl.Nrn. 810, 810/1, 834 (Teilfläche) und 834, alle Gmkg. Morschreuth, nach beiliegendem Plan, soll in „Gemischte Baufläche“ geändert werden. Der Einleitung des Verfahrens wird zugestimmt.

Die anfallenden Kosten sind durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages von der Bauwerberin zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.10.2019 11:57 Uhr