Änderung des Flächennutzungsplanes für die Grundstücke Fl.Nrn. 810, 810/1, 834 (Teilfläche) und 834/1, alle Gmkg. Morschreuth; Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
12. Marktgemeinderatssitzung, 22.10.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Auf einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 834, Gmkg. Morschreuth, beabsichtigt die Tochter des Grundstückseigentümers (Bauwerberin) ein Wohnhaus zu errichten. Eine entsprechende Bitte wurde an den Markt Gößweinstein herangetragen.
Um das Vorhaben zu ermöglichen, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes für die Grundstücke Fl.Nrn. 810, 810/1, 834 (Teilfläche) und 834/1 notwendig.
Die Grundstücke sind im Flächennutzungsplan als „Flächen für die Landwirtschaft - Flächen sind von Erstaufforstung freizuhalten“ bzw. „Obstwiese - Flächen sind von Erstaufforstung freizuhalten“ dargestellt.
Die künftige Darstellung im Flächennutzungsplan ist noch mit dem Landratsamt Forchheim abzustimmen.
Ebenso ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig.
Beschluss
Die Darstellung im Flächennutzungsplan für die Grundstücke Fl.Nrn. 810, 810/1, 834 (Teilfläche) und 834, alle Gmkg. Morschreuth, nach beiliegendem Plan, soll in „Gemischte Baufläche“ geändert werden. Der Einleitung des Verfahrens wird zugestimmt.
Die anfallenden Kosten sind durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages von der Bauwerberin zu übernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.10.2019 11:57 Uhr