Änderung des Flächennutzungsplanes die Grundstücke Fl.Nrn. 30 und 59, Gmkg. Wichsenstein, jeweils Teilflächen A. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB B. Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB C. Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB D. Feststellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Marktgemeinderatssitzung, 22.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 12. Marktgemeinderatssitzung 22.10.2019 ö 5

Sachverhalt

In der Marktgemeinderatssitzung am 23.07.2019 wurde der Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes „Wichsenstein Albertsgarten“ des Planungsbüros Anuva, Nürnberg, vom 08.04.2019 unter Berücksichtigung der in der Sitzung gefassten Beschlüsse gebilligt.

Die beschlossenen Änderungen wurden in den Entwurf eingearbeitet. Dieser Entwurf wurde in der Zeit vom 19.08.2019 bis 27.09.2019 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Ebenso fand eine nochmalige Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB statt und es wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Die Stellungnahmen wurden dem Marktgemeinderat zusammengefasst überlassen. Die Beschlussvorschläge sind nachfolgend abgebildet.

A. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Die Planung wurde von der Öffentlichkeit nicht eingesehen; Stellungnahmen wurden nicht abgegeben.

B. Abstimmung mit Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB

Nr.
Gemeinde
Stellungnahme
(Datum)
Keine Stellungnahme abgegeben

Keine Einwände
Keine weitere Beteiligung erwünscht
1
Ahorntal

X


2
Pottenstein
20.08.2019
X

X
3
Obertrubach

X


4
Egloffstein
24.09.2019

X

5
Pretzfeld

X


6
Ebermannstadt


X

7
Wiesenttal

X


8
Waischenfeld

X



C. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

1. Kreisbrandrat mit E-Mail vom 25.09.2019

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

2. Landratsamt Forchheim, Bauamt, mit E-Mail vom 27.09.2019

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

3. Landratsamt Forchheim, Untere Naturschutzbehörde, mit E-Mail vom 27.09.2019

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

4. Landratsamt Forchheim, Umweltschutz, Abfallrecht, Wasserrecht, E-Mail vom 27.09.2019

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

5. Landratsamt Forchheim, Müllabfuhr, E-Mail vom 27.09.2019

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis dient der folgenden Bauplanung und ist für den Flächennutzungsplan nicht relevant. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

6. Landratsamt Forchheim, Gesundheitsamt, Schreiben vom 22.08.2019

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

7. Wasserwirtschaftsamt Kronach, Schreiben vom 16.09.2019

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

8. Regierung von Oberfranken, Bergamt, Schreiben vom 20.09.2019

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

9. Zweckverband zur Abwasserentsorgung Trubachtal, E-Mail vom 24.09.2019

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

10. Regionaler Planungsverband Oberfranken-West, E-Mail vom 05.09.2019

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

11. Bayernwerk Bamberg, Schreiben vom 26.09.2019

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.


In diesem Verfahrensschritt haben keine Stellungnahmen abgegeben:

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bamberg, Bereich Landwirtschaft
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bamberg, Bereich Forsten
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Amt für Ländliche Entwicklung (ALE), Bamberg
Kreisheimatpfleger
Landratsamt Forchheim, Bauaufsichtsbehörde
Landratsamt Forchheim, Tiefbauamt
Landratsamt Forchheim, Straßenverkehr
Kreisjugendring Forchheim
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bamberg
Regierung von Oberfranken, Höhere Landesplanungsbehörde
Regierung von Oberfranken, Höhere Naturschutzbehörde
Zweckverband zur Wasserversorgung der Wichsensteingruppe
Bundesverwaltungsamt München
Telekom Bayreuth

Beschluss

D. Der Marktgemeinderat Gößweinstein stellt die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Gößweinstein mit integriertem Landschaftsplan „Wichsenstein Albertsgarten“ in der Fassung vom 01.08.2019 fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.10.2019 11:57 Uhr