Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes "Biomasseheizkraftwerk"; Zustimmung zur Planung


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Marktgemeinderatssitzung, 30.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 10. Marktgemeinderatssitzung 30.07.2019 ö 2

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat Gößweinstein hat in der Sitzung am 22.01.2019 folgende Beschlüsse gefasst:

„Die Darstellung im Flächennutzungsplan für das Grundstück Fl. Nr. 340, Gmkg. Gößweinstein, nach beiliegenden Plan, soll in „Sonderbaufläche“ geändert werden. Der Einleitung des Verfahrens wird zugestimmt. Die anfallenden Kosten sind durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages von der Antragstellerin zu übernehmen.“

„Zur Ermöglichung der Errichtung eines Biomasseheizkraftwerkes wird der Aufstellung eines  Bebauungsplanes in Gößweinstein zugestimmt.
Es soll ein „sonstiges Sondergebiet (SO)“ ausgewiesen werden. Der Plan erhält den Namen „Biomasseheizkraftwerk“.
Die Anpassung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.
Das Plangebiet umfasst das Grundstück Fl. Nr. 340, Gmkg. Gößweinstein.
Es wird wie folgt begrenzt:
Im Norden: durch das Grundstück Fl. Nr. 339, Gmkg. Gößweinstein
Im Osten: durch das Grundstück Fl. Nrn. 805, Gmkg. Gößweinstein
Im Süden: durch das Grundstück Fl. Nrn. 802, Gmkg. Gößweinstein
Im Westen: durch das Grundstück Fl. Nrn. 7/5, Gmkg. Gößweinstein
Die anfallenden Kosten sind durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages von der Antragstellerin zu übernehmen.“

Beratung

Herr Hellmich vom Büro Weyrauther erklärt die Festsetzungen der Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes.
Die Festlegung der Gebäudehöhe mit 12 m wird kritisch gesehen. Diese ist jedoch nötig, da bei der Anlieferung von Hackschnitzeln mittels Containerfahrzeug und einer Länge der Container von bis zu 8 m diese Gebäudehöhe zum Abkippen benötigt wird.
Zur Staatsstraße hin soll ein Wall errichtet werden, welcher auch bepflanzt wird. Das Gebäude ist deshalb und wegen des südlich gelegenen Knocks nicht vollständig einzusehen.
Es werden noch externe Ausgleichsflächen benötigt. Die Planung hierüber ist bereits im Laufen.
Ebenso wird erwartet, dass das Landratsamt Forchheim eine Berechnung hinsichtlich des Immissionsschutzes (Lärm) einfordert.
Die Anlieferungszeit für Hackschnitzel wird von werktags von 8:00 bis 18:00 Uhr festgelegt. In diesem Zeitraum ist auch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen wegen des Schulbetriebes zu verzeichnen. Es wird deshalb davon ausgegangen, dass der Betreiber von sich aus Anlieferungszeiten wählt, welche nicht mit den Schulverkehrszeiten kollidieren.

Es ist darauf zu achten, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes eine Verbreiterung der Zufahrt zum Mittelschulpausenhof zulassen.

Hinsichtlich der vom Markt Gößweinstein beauftragten Erstellung eines Teilenergienutzungsplanes ist wiederholt mitzuteilen, dass dieser auch die Prüfung möglicher Standorte für ein Biomasseheizkraftwerk beinhaltet. Die jetzige Planung und die damit anfallenden Kosten gehen deshalb auf Risiko des Antragstellers.  

Beschluss

Dem vorliegenden Entwurf der Ingenieursgesellschaft Weyrauther vom 30.07.2019 zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird zugestimmt.
Es soll folgende Änderung vorgenommen werden:
Fl.Nr. 340, Gmkg. Gößweinstein, künftig „Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Nutzung erneuerbarer Energien (S NEE)“

Dem vorliegenden Entwurf der Ingenieursgesellschaft Weyrauther vom 30.07.2019 zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Biomasseheizkraft“ mit integriertem Grünordnungsplan wird zugestimmt.

Es soll Folgendes festgesetzt werden:
Fl.Nr. 340, Gmkg. Gößweinstein: sonstiges Sondergebiet Nutzung erneuerbarer Energie  (SO NEE)
Die Entwürfe sind Grundlage der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.08.2019 15:21 Uhr