Aufstellung des Bebauungsplanes "Bösenbirkig-Gewerbegebiet" auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1639 (Teilfläche), 1640 und 1647, Gmkg. Stadelhofen; Zustimmung zur Planung


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Marktgemeinderatssitzung, 30.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 10. Marktgemeinderatssitzung 30.07.2019 ö 1

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat Gößweinstein hat in der Sitzung am 19.03.2019 u. a. folgenden Beschluss gefasst:

„Der Entwurf des Bebauungsplanes „Bösenbirkig-Gewerbegebiet“ der Ingenieurgesellschaft Weyrauther, Bamberg, vom 18.09.2018 wird unter Berücksichtigung der vorab gefassten Beschlüsse gebilligt.

Er ist mit Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Parallel dazu sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.“

Weiterhin wurde u. a. beschlossen, dass zur Deckung des restlichen Kompensationserfordernisses noch weitere externe gemeindeeigene Ausgleichsflächen notwendig sind, die mit entsprechenden naturschutzrechtlichen Aufwertungsmaßnahmen in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde belegt werden.

Zudem wurde beschlossen, dass die Stellungnahme des Fachbereiches Umweltschutz am Landratsamt Forchheim zur Kenntnis genommen wird.
Die Ergebnisse des schalltechnischen Gutachtens liegen vor.

Festsetzungen hinsichtlich der Ausgleichsflächen sowie der Lärmimmissionen wurden in den Planentwurf aufgenommen.
Der entsprechende Planentwurf wurde den Marktgemeinderatsmitgliedern überlassen.

Beratung

Herr Hellmich vom Büro Weyrauther erklärt die Festsetzungen hinsichtlich der Ausgleichsflächen und des Immissionsschutzes und beantwortet die hierzu gestellten Fragen.
Bei den Festlegungen des Immissionsschutzes handelt es sich um Werte, welche vom Gutachter nach anerkannten Regeln berechnet und mit dem Landratsamt Forchheim abgestimmt wurden.

Beschluss

Der vorgelegte Entwurf des Bebauungsplanes „Bösenbirkig-Gewerbegebiet“ der Ingenieurgesellschaft Weyrauther, Bamberg, vom 30.07.2019 ist Grundlage der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Nachbargemeinden, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.08.2019 15:21 Uhr