Abwassergebühr Anlage Gößweinstein; Abgleich der Globalkalkulation 2017 bis 2020 mit dem Rechnungsergebnis 2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Marktgemeinderatssitzung, 23.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 9. Marktgemeinderatssitzung 23.07.2019 ö 7

Sachverhalt

In der Sitzung am 25.10.2016 wurde durch den Marktgemeinderat Gößweinstein die Neukalkulation der Abwassergebühr für den Kalkulationszeitraum 2017 bis 2020 vorgenommen und die Abwassergebühr auf 3,00 € pro Kubikmeter festgelegt.

Laut Beschluss des Marktgemeinderates Gößweinstein vom 27.07.2010 ist dem Marktgemeinderat jährlich eine Nachkalkulation auf Grund des tatsächlichen Rechnungsergebnisses vorzulegen.

An die Marktgemeinderäte überlassene Anlage:        Vergleich Ansätze GK 2018 mit Rechnungsergebnis 2018

Ergebnis:

Den tatsächlich umzulegenden Jahreskosten in Höhe von 485.874,38 € stehen Einnahmen in Höhe von 510.221,16 € gegenüber (Grundgebühr 38.656,67 € + Abwassergebühr 471.564,49 €). Für das Jahr 2018 ergibt sich somit eine Überdeckung von 24.346,78 €.
Prognostiziert wurde eine Überdeckung von 22.282,26 €, sodass sich das Ergebnis um  2.064,52 € verbessert hat.


Die umzulegenden Jahreskosten haben sich gegenüber der Globalkalkulation um rund 45.000,- € reduziert. Hauptgrund sind noch nicht angefallene Kosten wg. Kanalsanierung. Gleichzeitig haben sich die Gebühreneinnahmen um rund 43.000,- € reduziert, sodass dies eine Verbesserung des Ergebnisses um rund 2.000,- € bedeutet.


Verschlechterung
Verbesserung
2017

126.033,25 €
2018

2.064,52 €

Beratung

Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass im Vorkalkulationszeitraum eine Überdeckung entstanden ist, welche sich auf den jetzigen Zeitraum gebührenmindernd auswirkt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Gößweinstein nimmt den Abgleich der Gebührenkalkulation mit dem Rechnungsergebnis 2018 (Anlage) zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.07.2019 14:03 Uhr