Änderung des Flächennutzungsplanes für die Grundstücke Fl.Nrn. 30 und 59, Gmkg. Wichsenstein, jeweils Teilflächen A. Frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB B. Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB C. Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB D. Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Marktgemeinderatssitzung, 23.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 9. Marktgemeinderatssitzung 23.07.2019 ö 5

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat Gößweinstein hat in der Sitzung am 16.04.2019 folgenden Beschluss gefasst:

„Die Darstellung im Flächennutzungsplan für die Grundstücke Fl.Nrn. 30 und 59 (jeweils Teilfläche), beide Gmkg. Wichsenstein, soll von derzeit „Obstwiese – Flächen sind von der Erstaufforstung freizuhalten“ in „Wohnbaufläche“ geändert werden.“

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit dem Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung in der Zeit vom 13.05.2019 bis 14.06.2019 durchgeführt.

Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB sowie die Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstiger Träger der öffentlichen Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte vom 13.05.2019 bis 28.06.2019. Die Stellungnahmen wurden dem Marktgemeinderat zusammengefasst überlassen. Die Beschlussvorschläge sind nachfolgend abgebildet.

A. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

Die Planung wurde von der Öffentlichkeit nicht eingesehen; Stellungnahmen wurden nicht abgegeben.

B. Abstimmung mit Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB

Nr.
Gemeinde
Stellungnahme
(Datum)
Keine Stellungnahme abgegeben

Keine Einwände
Keine weitere Beteiligung erwünscht
1
Ahorntal

X


2
Pottenstein

X


3
Obertrubach
01.06.2019

X

4
Egloffstein

X


5
Pretzfeld

X


6
Ebermannstadt

X


7
Wiesenttal

X


8
Waischenfeld

X



C. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

1. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Bamberg, Bereich Forsten, E-Mail vom 29.05.2019

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

2. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, E-Mail vom 26.06.2019
 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Vorgaben zur Bauweise sind nicht im Flächennutzungsplan, sondern im Bebauungsplan definiert. Dort wurden für die westliche Baufläche WA1 Satteldächer festgesetzt. Für beide Bauflächen WA1 und WA2 ist die maximale Höhe der Gebäude durch die Beschränkung auf zwei Vollgeschosse sichergestellt, so dass auch ohne weitere Festsetzungen die Bedingung erfüllt ist, dass die Neubauten nicht die Umgebungsbebauung überragen werden. Für die Bebauung in WA2 wurde bewusst auf eine Festsetzung der Dachformen verzichtet. Dies soll ermöglichen, in der gänzlich durch andere Bebauung sowie durch ein Feldgehölz eingeschlossene Fläche des WA2 zum einen moderne Bauweisen wie z.B. Flach- oder Pultdächer umsetzen zu können, die u.a. besser geeignet sind, passiv die Sonnenergie zu nutzen und ein zeitgemäßes Bauen v.a. für junge Familien zu ermöglichen. Die neuen Häuser werden aufgrund der Topographie (hangabwärts von der Bebauung an der Ortsdurchfahrt) und die Festsetzung von maximal zwei Vollgeschossen kaum von außen einsehbar sein.
Die Hinweise zum Umgang beim Auffinden von Bodendenkmalen befinden sich bereits im Bebauungsplan.

Beschluss:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, in der Begründung zum Flächennutzungsplan werden Erläuterungen zur geplanten Lenkung der Bauweise ergänzt. Eine Änderung der Festsetzungen zur Bauweise im Bebauungsplan wird aus oben genannten Gründen jedoch nicht erwogen.

Abstimmungsergebnis: 16:0

3. Landratsamt Forchheim, Bauamt, E-Mail vom 28.06.2019

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Nummerierung erfolgt durch den Markt Gößweinstein und wird, sofern nötig, zu gegebener Zeit den tatsächlichen Verhältnissen angepasst.

4. Landratsamt Forchheim, Untere Naturschutzbehörde, E-Mail vom 28.06.2019

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

5. Landratsamt Forchheim, Umweltschutz, Abfallrecht, Wasserrecht, E-Mail vom 28.06.2019

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

6. Regierung von Oberfranken, Bergamt, E-Mail vom 28.06.2019

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

In diesem Verfahrensschritt haben keine Stellungnahmen abgegeben:

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF), Abt. Forsten, Bamberg
Amt für Ländliche Entwicklung (ALE), Bamberg
Kreisbrandrat
Kreisheimatpfleger
Landratsamt Forchheim, Bauaufsichtsbehörde
Landratsamt Forchheim, Tiefbauamt
Landratsamt Forchheim, Müllabfuhr
Landratsamt Forchheim, Straßenverkehr
Landratsamt Forchheim, Gesundheitsamt
Kreisjugendring Forchheim
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bamberg
Wasserwirtschaftsamt Kronach
Regierung von Oberfranken, Höhere Landesplanungsbehörde, Bayreuth
Regierung von Oberfranken, Höhere Naturschutzbehörde, Bayreuth
Zweckverband zur Abwasserentsorgung Trubachtal
Zweckverband zur Wasserversorgung der Wichsensteingruppe
Regionaler Planungsverband Oberfranken-West, Bamberg
Bundesverwaltungsamt München
Bayernwerk, Hallstadt
Telekom, Bayreuth

Beschluss

Der Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes „Wichsenstein-Albertsgarten“ für die Grundstück Fl.Nrn. 30 und 59, jeweils Teilflächen des Planungsbüros Anuva, Nürnberg, vom 08.04.2019 wird unter Berücksichtigung der vorab gefasste n Beschlüsse gebilligt.

Er ist mit Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Parallel dazu sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.07.2019 14:03 Uhr