Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 25.06.2019, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Marktgemeinderatssitzung, 23.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 9. Marktgemeinderatssitzung 23.07.2019 ö 3

Sachverhalt

Bericht des Ersten Bürgermeisters

Klettern am Förstelstein zwischen Stadelhofen und Allersdorf

Hinsichtlich der Kletterer am Förstelstein hat der Eigentümer eines betroffenen Grundstückes, Herr Josef Distler aus Stadelhofen, einen Beschwerdebrief an den Bund Naturschutz, den Deutschen Alpenverein, die IG Klettern, den Landesbund für Vogelschutz und die Naturparkverwaltung geschrieben. Es wurde gebeten, den Marktgemeinderat hierüber in Kenntnis zu setzen.
Bemängelt werden u. a. die Parksituation der Fahrzeuge, die Verschmutzung des Waldes mit Fäkalien, das Anritzen von Bäumen, die Verdichtung der Felszugänge sowie die zögerliche Beachtung von Warnungen bei Baumfällarbeiten.
Das Schreiben wird den Marktgemeinderätin im Nachgang überlassen. Wegen der unbefriedigenden Parksituation wird seitens des Marktes Gößweinstein ein absolutes Halteverbot erlassen.  

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 25.06.2019, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Es werden die Beschlüsse
Nr. 3
„Der Vergleich zwischen dem Architekten Hartmut Schmidt und dem Markt Gößweinstein wegen offener Honorarrechnungen bei der Sanierung des Rathauses Gößweinstein mit zu den im Schreiben der Kanzlei F.E.L.S vom 28.05.2019 dargelegten Bedingungen, u. a. mit einer Einmalzahlung des Marktes Gößweinstein in Höhe von 21.900,- €, wird nicht widerrufen.“
Nr. 4  
„Der Förderantragstellung im Rahmen der Städtebauförderung für den Erwerb der Grundstücke Fl.Nr. 289 und 290, beide Gmkg. Gößweinstein, zur Errichtung eines Multifunktionsplatzes wird zugestimmt. Zusätzlich ist der vorzeitige Maßnahmebeginn zu beantragen.“
und Nr. 6
„Der Förderantragstellung im Rahmen der Städtebauförderung für den Abriss der Gebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 290, Gmkg. Gößweinstein, zur Errichtung eines Multifunktionsplatzes wird zugestimmt. Zusätzlich ist der vorzeitige Maßnahmebeginn zu beantragen.“
bekanntgegeben.

Datenstand vom 25.07.2019 14:03 Uhr