Änderung der Parkgebührenverordnung des Marktes Gößweinstein vom 25.09.2001; Einführung einer Gebühr für Wohnmobilstellplätze


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Marktgemeinderatssitzung, 28.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 7. Marktgemeinderatssitzung 28.05.2019 ö 6

Sachverhalt

Die bisherigen Wohnmobilstellplätze am ehemaligen Hallenbad wurden Ende des vergangenen Jahres aufgelöst. Auf dem sog. Friedhofsparkplatz wurden nun 9 Wohnmobilstellplätze ausgewiesen. Da dieser Parkplatz gebührenpflichtig ist, ist für die Wohnmobilstellplätze eine Gebühr festzulegen.
Bisherige Verordnung:

Verordnung zur Änderung der Verordnung über Parkgebühren im Markt Gößweinstein vom 25.09.2001

Artikel 1
Änderung des § 1 Staffelung, Gebührenhöhe

§ 1 erhält folgende Fassung:

Es werden die Parkgebühren für ausgewiesene und mit Parkuhren o.ä. Einrichtungen ausgerüsteten Stellplätzen auf öffentlichen Straßen wie folgt festgesetzt:
Die Parkgebühr beträgt:

Parkdauer
Parkgebühr
 30 Min.
frei (Brötchentaste)
 60 Min.
0,70 €
 90 Min.
1,10 €
120 Min.
1,40 €
150 Min.
1,80 €
180 Min.
2,10 €

Die Höchstparkdauer beträgt 3 Stunden.
Die Regelung gilt täglich von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr, ausgenommen am Friedhofsparkplatz und am Parkplatz am „Haus des Gastes“ an Sonn- und Feiertagen von 08.00 bis 12.00 Uhr.

Artikel 2
In Kraft treten

Die Verordnung tritt am 01.01.2013 in Kraft.

Beratung

Von Teilen des Marktgemeinderates wird die Meinung vertreten, dass auf Grund fehlender Infrastruktur wie Strom sowie Frisch- und Abwasser eine Parkgebühr nicht abverlangt werden sollte. Die vorgeschlagene Gebühr von 10,- € je Tag erscheint jedenfalls zu hoch. Vielmehr sollte dies als kostenloser Service betrachtet werden, welcher den Gastronomen entsprechende Einnahmen bringen würde. Auf den Stellplatz in Ebermannstadt wird insoweit verwiesen.
Dem wird entgegnet, dass aus Gleichbehandlungsgründen mit den anderen Nutzern des Parkplatzes auf jeden Fall eine Gebühr abverlangt werden muss. Im Vergleich mit anderen Wohnmobilstellplätzen wie z. B. in Pottenstein ist die Gebühr angemessen.

Beschluss

Die Verordnung über Parkgebühren im Markt Gößweinstein vom 25.09.2001 wird mit Wirkung vom 01.07.2019 wie folgt ergänzt:

„Die Parkgebühr für ausgewiesene Wohnmobilstellplätze beträgt je Tag 10,- €.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3

Datenstand vom 03.06.2019 12:52 Uhr