Niederlegung des Amtes als Marktgemeinderat und Seniorenbeauftragter durch Herrn Jürgen Kränzlein


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Marktgemeinderatssitzung, 28.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 7. Marktgemeinderatssitzung 28.05.2019 ö 4

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 12.05.2019, eingegangen beim Markt Gößweinstein am 13.05.2019, hat Herr Jürgen Kränzlein mitgeteilt, dass er sein Amt als Gemeinderat und Seniorenbeauftragter aus gesundheitlichen Gründen niederlegt, da es ihm auch in absehbarer Zukunft nicht möglich erscheint, dieses Ehrenamt auszuüben.  

Rechtliche Würdigung:

Das Schreiben ist nach Art. 48 Abs. 1 GLkrWG (Gemeinde-und Landkreiswahlgesetz) zu beurteilen. Danach kann eine in den Gemeinderat gewählte Person das Amt niederlegen. Art. 19 GO finden keine Anwendung, d. h. das Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Niederlegung des Ehrenamtes ist nicht (mehr) erforderlich.

Der Marktgemeinderat hat die Niederlegung des Amtes festzustellen und über das Nachrücken des Listennachfolgers zu entscheiden. Dies erfolgt im Vollzug von Art. 37 GLkrWG. Danach ist Frau Kerstin Hölzel aus Sattelmannsburg Listennachfolgerin.
Diese wurde über das Nachrücken informiert.

Beratung

Herrn Kränzlein wird für sein jahrlanges  Engagement gedankt. Genesungswünsche werden ausgesprochen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stellt die Niederlegung der Ämter als Marktgemeinderat und Seniorenbeauftragen von Herrn Jürgen Kränzlein fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.06.2019 12:52 Uhr