Zum Sachverhalt wurde in der Sitzung des Marktgemeinderates am 17.04.2018 folgender Beschluss gefasst:
„Zur Ermöglichung der Bebauung wird der Erweiterung/Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplans „Albertsgarten Wichsenstein“ zugestimmt.
Es soll ein „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ ausgewiesen werden. Der Plan erhält den Namen „Wichsenstein Albertsgarten – 1. Änderung“
Das Plangebiet umfasst Teile der Grundstücke Fl. Nrn. 30 und 59, Gmkg. Wichsenstein.
Es wird wie folgt begrenzt:
Im Osten: Fl. Nr. 56, Gmkg. Wichsenstein
Im Süden: vom nicht von der Planänderung betroffenen Teil des Grundstückes Fl.Nr. 59, Gmkg. Wichsenstein
Im Westen: Fl. Nrn. 59/5 (Ortsstraße) und 59/6, Gmkg. Wichsenstein
Im Norden: vom nicht von der Planänderung betroffenen Teil der Grundstücke Fl.Nr. 30 und 59, Gmkg. Wichsenstein sowie der Fl. Nr. 32, Gmkg. Wichsenstein
Die anfallenden Kosten sind von den Bauwerbern zu tragen.“
Bei der ursprünglichen Beschlussfassung wurde davon ausgegangen, dass eine Änderung des Flächennutzungsplanes nicht notwendig sei, weil §13 b BauGB angewendet werden könne. Die Anwendung scheidet jedoch aus, da die Zulassung von Beherbergungsbetrieben dann nicht möglich wäre.
Der Flächennutzungsplan ist deshalb zu ändern.