Änderung des Flächennutzungsplanes für die Grundstücke Fl. Nrn. 30 und 59 (jeweils Teilflächen), beide Gmkg. Wichsenstein; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Marktgemeinderatssitzung, 16.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 6. Marktgemeinderatssitzung 16.04.2019 ö 7

Sachverhalt

Zum Sachverhalt wurde in der Sitzung des Marktgemeinderates am 17.04.2018 folgender Beschluss gefasst:

„Zur Ermöglichung der Bebauung wird der Erweiterung/Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplans „Albertsgarten Wichsenstein“ zugestimmt.

Es soll ein „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ ausgewiesen werden. Der Plan erhält den Namen „Wichsenstein Albertsgarten – 1. Änderung“

Das Plangebiet umfasst Teile der Grundstücke Fl. Nrn. 30 und 59, Gmkg. Wichsenstein.

Es wird wie folgt begrenzt:

Im Osten: Fl. Nr. 56, Gmkg. Wichsenstein

Im Süden: vom nicht von der Planänderung betroffenen Teil des Grundstückes Fl.Nr. 59, Gmkg. Wichsenstein

Im Westen: Fl. Nrn. 59/5 (Ortsstraße) und 59/6, Gmkg.  Wichsenstein

Im Norden: vom nicht von der Planänderung betroffenen Teil der Grundstücke Fl.Nr. 30 und 59, Gmkg. Wichsenstein sowie der Fl. Nr. 32, Gmkg. Wichsenstein

Die anfallenden Kosten sind von den Bauwerbern zu tragen.“

Bei der ursprünglichen Beschlussfassung wurde davon ausgegangen, dass eine Änderung des Flächennutzungsplanes nicht notwendig sei, weil §13 b BauGB angewendet werden könne. Die Anwendung scheidet jedoch aus, da die Zulassung von Beherbergungsbetrieben dann nicht möglich wäre.

Der Flächennutzungsplan ist deshalb zu ändern.

Beschluss

Die Darstellung im Flächennutzungsplan für die Grundstücke Fl. Nrn. 30 und 59 (jeweils Teilfläche), beide Gmkg. Wichsenstein, soll von derzeit „Obstwiese – Flächen sind von der Erstaufforstung freizuhalten“ in „Wohnbaufläche“ geändert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.04.2019 14:59 Uhr