Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Marktgemeinderatssitzung, 16.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 6. Marktgemeinderatssitzung 16.04.2019 ö 4.1

Sachverhalt

Der Haushalt wurde in den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 07.03. und 29.03.2019 vorberaten.
Entwürfe des Verwaltungshaushaltes, des Stellenplanes und des Investitionsprogramms wurden den Mitgliedern des Marktgemeinderates zu den vorberatenden Sitzungen zur Verfügung gestellt.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Marktgemeinderat am 28.03.2019 empfohlen, den Haushaltsentwurf 2019 mit dem beratenen Inhalt und dem dazugehörigen Investitionsprogramm zu beschließen.

Gegenüber den Vorberatungen haben sich noch folgende Änderungen ergeben, welche bereits in den Haushaltsplan eingearbeitet wurden:

HHSt.                Bezeichnung                Ansatz alt        Ansatz neu        Grund
0.9161.8600        Zuf. z. VermHH        875.600 €        877.900 €        Ausgleich innere Verrechnung
1.9161.3000        Zuf. v. VerwHH        875.600 €        877.900 €        Ausgleich innere Verrechnung
1.9101.9100        Zuf. z. Rücklage        547.000 €        579.900 €        Additionsfeh. Investitionspro.

Beratung

Die Anregung, dass Mittel für die Sanierung des ehemaligen Lehrerwohnhauses für dieses Haushaltsjahr eingestellt werden, wird nicht aufgenommen. Angesichts der Fülle der Maßnahmen und der fortgeschrittenen Zeit ist eine Umsetzung in diesem Jahr kaum mehr möglich.
Weiterhin wird angeregt, den Stellenplan künftig transparenter zu gestalten. Auf Grund des Wunsches aus der Vorberatung zum Haushalt wird eine Erläuterung der schwer nachvollziehbaren Angaben zu einer einzelnen Stelle im Nachgang zur Sitzung an alle Marktgemeinderatsmitglieder übersendet.  

Beschluss

Der Marktgemeinderat fasst Beschluss über folgende
 
Haushaltssatzung des Marktes Gößweinstein
(Landkreis Forchheim)

für das Haushaltsjahr 2019

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Gößweinstein folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 7.409.700,- €

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.369.900,- € ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer:

      a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        480 v. H.

      b) für die Grundstücke (B)        480 v. H.

2.        Gewerbesteuer        380 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.235.000 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.


§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2019 in Kraft.


Gößweinstein, den 17.04.2019
Markt Gößweinstein
       

Hanngörg Zimmermann
Erster Bürgermeister

Ebenso wird dem Haushaltplan einschließlich Stellenplan, dem Vorbericht, der Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden und der Rücklagen zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.04.2019 14:59 Uhr