Fl.Nr. 683, Gmkg. Leutzdorf; Geländeauffüllung


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 17.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 12. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.12.2019 ö 6

Sachverhalt

Im Zuge des Neubaus der Gemeindeverbindungsstraße (GVS) Leutzdorf – Hartenreuth ist der nicht tragfähige Erdaushub zu entsorgen. Weiterhin sollen ggf. aus weiteren öffentlichen Baumaßnahmen im Gemeindegebiet, welche ab nächstem Jahr begonnen werden, überschüssiger Erdaushub (Z 0) dort abgelagert und eingebaut werden. Diesbezüglich wurde im Vorfeld nach einer möglichen Deponie, welche sich nun mit Fl.Nr. 683 ergeben hat und der Grundstückseigentümer damit einverstanden ist, gesucht. Weiterhin wurde bereits im Vorfeld auch mit der unteren Naturschutzbehörde eine mögliche Auffüllung des betreffenden Grundstückes abgeklärt. Die Auffüllhöhen betragen ca. 0,30 m bis ca. 1,80 m Höhe auf dem abfallenden Grundstück bei einer Länge von ca. 182 m und einer mittleren Breite von ca. 47,00 m. Dies ergibt ein Einbauvolumen von über 8.500 m³. Die Deponie befindet sich unmittelbar an der GVS und ermöglicht somit sehr kurze Transportwege. Nach Beendigung der Auffüllarbeiten erfolgt wieder die Aufbringung einer Lage Humus,  um das vorher landwirtschaftlich genutzte Grundstück wieder entsprechend nutzen zu können.

Beschluss

Mit der Geländeauffüllung auf Fl.Nr. 683 der Gemarkung Leutzdorf besteht Einverständnis. Das gemeindliche Einvernehmen wird nach § 36 BauGB hierfür erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.12.2019 11:27 Uhr