Fl.Nr. 2101, Gmkg. Gößweinstein; Errichtung einer Druckerhöhungsanlage in Behringersmühle für die Wasserversorgung


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 17.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 12. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.12.2019 ö 4

Sachverhalt

Für die Wasserversorgung Kohlstein (Verbundleitung) ist der Bau einer Druckerhöhungsanlage in Behringersmühle auf dem Grundstück Fl.Nr. 2101 der Gemarkung Gößweinstein im Außenbereich erforderlich. Das notwendige Betriebsgebäude wird in der Nähe des Anwesens Heuberg 11 mit den Außenmaßen 4,21 m x 6,61 m errichtet und erhält ein Satteldach. Eine Abwasserbeseitigung ist nicht erforderlich. Die Zuwegung erfolgt über einen öffentlichen Feld- und Waldweg, welcher sehr nahe am Betriebsgebäude vorbei führt.

Beratung

Zwischen dem geplanten Gebäude für die Druckerhöhungsanlage und der Natursteinmauer  beim Anwesen Heuberg 11 (Fl.Nr. 2092) verläuft ein Feld- und Waldweg. Dieser Weg dient der Holzabfuhr und soll später evtl. auch zum öffentlichen Fuß- und Radweg ausgebaut werden. Es ist deshalb damit zu rechnen, dass große und schwere Fahrzeug zwischen dem Gebäude für die Druckerhöhungsanlage und der Natursteinmauer durch fahren müssen. Dadurch könnte die Standfestigkeit der Mauer in Mitleidenschaft gezogen werden.  Aufgrund der künftigen Engstelle besteht die Gefahr, dass das neue Gebäude (Druckerhöhungsanlage) sowie das vorhandene Garagengebäude beschädigt werden. Es wird deshalb vorgeschlagen, dass neue Gebäude für die Druckerhöhungsanlage mehr in Richtung Berg (Norden) um ca. 1,00 m bis 1,50 m zu versetzen.

Beschluss

Der Errichtung eines Betriebsgebäudes für die Wasserversorgung auf der Fl.Nr. 2101 der Gemarkung Gößweinstein wird unter Beachtung des o.g. Hinweises zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.12.2019 11:27 Uhr