Fl.Nr. 40, Gmkg. Kleingesee;
Anbau an das bestehende Feuerwehrgerätehaus Kleingesee
Daten angezeigt aus Sitzung:
5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 30.04.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für einen zweiten Stellplatz für ein Feuerwehrauto und aus Platzmangel ist ein Anbau des Feuerwehrgerätehauses in Kleingesee notwendig.
Für ein Feuerwehrhaus sind mindestens 12 Stellplätze (Pkw) notwendig, welche auf dem Baugrundstück nachzuweisen sind. Dies ist in Kleingesee aufgrund der engen Platzverhältnisse nicht möglich. Von der „Satzung des Marktes Gößweinstein über die Anzahl, die Ablöse und die Gestaltung von Stellplätzen (Stellplatzssatzung vom 18.07.2019)“ ist deshalb eine Abweichung gem. § 5 der Satzung erforderlich.
Beschluss
Für den Anbau (zweiter Stellplatz) des Feuerwehrgerätehauses auf der Fl.Nr. 40 der Gemarkung Kleingesee wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.
Die erforderlichen Stellplätze können auf dem Baugrundstück nicht nachgewiesen werden. Nach § 63 BayBO i.V.m. § 5 der Stellplatzssatzung des Marktes Gößweinstein wird deshalb eine Abweichung vom notwendigen Stellplatznachweis bei der Bauaufsichtsbehörde beantragt. Das gemeindliche Einvernehmen zur Abweichung vom Stellplatznachweis wird hierzu erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.05.2019 10:51 Uhr