Fl.Nr. 135, Gmkg. Wichsenstein; Landwirtschaftliche Lagerhalle mit Pferdestall


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 30.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 30.04.2019 ö 3

Sachverhalt

Für die auf dem Grundstück Fl.Nr. 135 der Gemarkung Wichsenstein bereits bestehenden Lagerhallen und Pferdeställe wurde ein Bauantrag gestellt. Laut Flächennutzungsplan handelt es sich bei dem Grundstück um eine landwirtschaftliche Fläche, welche ca. 700 m bis 800 m von der Ortschaft Wichsenstein entfernt liegt. Die wegemäßige Erschließung ist über einen öffentlichen Feld- und Waldweg gegeben. Wasser- und Abwasseranschlüsse sind für das Baugrundstück nicht vorhanden.
Eine Privilegierung des Antragsstellers, welche die Errichtung von Gebäuden im Außenbereich unter Umständen zulässt, liegt bisher nicht vor.

Aus den Bauantragsunterlagen gehen keinerlei Informationen hinsichtlich der geplanten Pferdehaltung hervor, so dass sich folgende Fragen ergeben:
< wieviel Pferde sollen gehalten werden?
< handelt es sich um Gastpferde, eigene Pferde oder teils teils
< handelt es sich um eine Hobbypferdehaltung, gewerbliche Pferdehaltung oder im Rahmen der
        Landwirtschaft?
< wie erfolgt die Frischwasserversorgung ggf. Abwasserentsorgung?
< wie ist die Zufahrt für evtl. Gäste (evtl. Gastpferdehalter) in den Wintermonaten, da kein ge-
        meindlicher Winterdienst dorthin erfolgt?

Hinweise an die Baugenehmigungsbehörde:
< Mist- und Dungstätte ist in den Planunterlagen nicht ersichtlich
< mit der sehr weit im Außenbereich liegenden Pferdehaltung steht das Bauvorhaben entgegen
        der Schonung der Natur und beeinträchtigt das Landschaftsbild, insbesondere durch die vor-
        handene Einzäunung
< das Bauvorhaben befindet sich im Landschaftsschutzgebiet
< bereits vorhandene Einzäunungen (Koppel) gehen nicht aus den Plänen hervor
< ggf. mögliche Störung des Wildes und Beeinträchtigung der Jagdausübung
< es fehlen alle Nachbarunterschriften

Mit der Einreichung des Bauantrages sind viele Fragen offen geblieben, welche ggf. noch hinsichtlich der Pferdehaltung (z.B. gewerblich) weitere Fragen auslösen (z.B. Gästeparkplätze, Toiletten, Aufenthaltsraum etc.) können. Dem Bauantragssteller wurde bereits im Vorfeld empfohlen, sich mit dem Pferdefachberater (Fachzentrum für Pferdehaltung) vor Einreichung der Unterlagen in Verbindung zu setzen. Entsprechende Kontaktdaten wurden übergeben.

Beschluss

Da das Baugrundstück dem Außenbereich zuzurechnen ist und eine Privilegierung für das Bauvorhaben nicht vorliegt, zahlreiche offene Fragen (auch hinsichtlich der Erschließung) hinsichtlich dem Aufbau eines Betriebes (Betriebsplanung) bestehen, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB  nicht erteilt.
Um Klärung der oben stehenden Punkte (Fragen) durch das Landratsamt wird gebeten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.05.2019 10:51 Uhr