Genehmigung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln für den Bau des provisorischen Fußweges in Kleingesee


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Marktgemeinderatssitzung, 11.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 15. Marktgemeinderatssitzung 11.12.2018 ö 6

Sachverhalt

Mit Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 18.09.2018 wurde der o.g. Baumaßnahme zugestimmt. Der Auftrag wurde mit 40.373,50 EUR vergeben.

Im Haushalt 2018 stehen für die Baumaßnahme 50.000,- EUR zur Verfügung.
Baubeginn für die Baumaßnahme war Mitte Oktober 2018. Bei günstiger Witterung sind die Bauarbeiten schnell und gut vorangekommen.

Bei Eingang der ersten Teilrechnung für die Baumaßnahme waren die Bauarbeiten mehr als hälftig ausgeführt. Bei Vorlage der zweiten Teilrechnung wurde ersichtlich, dass die angesetzten Baukosten nicht ausreichen würden, so dass beim Bauunternehmer der Baukostenstand abgefragt wurde.
Seit 27.11.2018 liegt nun eine dritte Teilrechnung der bauausführenden Firma vor. Die Baukosten der drei Teilrechnungen belaufen sich auf rund 57.600,00 EUR. Von insgesamt ca. 620 m Fußweglänge wurden 435 m erstellt. Enthalten in diesen Baukosten sind die Aufwendungen für die baulichen Versetzungen der Straßenbeleuchtungen (6 Stck. derzeit), welche in den Baukosten nicht mit eingeplant war, da der Fußweg z.T. um die Lampen geführt werden sollte, was sich bei der Bauausführung als nicht akzeptabel zeigte.
Die weitere Bauausführung für den Wegebau wurde zwischenzeitlich gestoppt.

Nach Rücksprache mit den Beteiligten wurde eine Kostenaufstellung anhand bereits vorliegender Rechnungen und Schätzungen wie folgt vorgenommen:

71.000,00 EUR Firma Grüner für Baggerarbeiten, Material etc.
  1.215,88 EUR Firma Wiegärtner für Gartenmauer (Mauersteine etc.)
     430,27 EUR Firma Mörtel GmbH für Beton
  4.000,00 EUR Firma Josef Löhr für Edelstahlgeländer bei Kirche
  1.000,00 EUR für Abdeckung Straßengerinne bei Anwesen Oberer Vogelberg 2
  1.200,00 EUR für Asphaltarbeiten vor Anwesen Kirchenstraße 10
  5.000,00 EUR Bayernwerk AG für Versetzung Straßenbeleuchtungslampen (ca.10 Stck.)
  1.000,00 EUR Notarkosten für Dienstbarkeiten
  1.000,00 EUR Feldgeschworene etc.
  1.000,00 EUR Verkehrszeichen (Leitpfosten, Steine etc.)
86.846,15 EUR Gesamt

Die Kostenmehrung ergibt sich aus der Massenmehrung bei den Erdarbeiten, welche nun ersichtlich zu gering angesetzt wurden. Dadurch entstehen erhebliche Mehrkosten bei den Bagger- und Transportarbeiten sowie dem Materialeinbau für den Weg. Weitere erhebliche Mehrkosten sind/werden durch das Versetzen der Straßenlampen, 40 m Edelstahlgeländer, zahlreiche Leitpfosten, Asphaltarbeiten verursacht.

Unvorhersehbar waren der notwendige Bodenaustausch, Änderung und Einbau von Drainagerohren (auf Fl.Nr. 26/1), Specht- und umfangreichere Handschachtungsarbeiten im Bereich der Kabelverteiler etc. Auch die Sicherung von Grenzsteinen zeigte sich schwieriger und aufwendiger als angedacht.

Es ist nun zu entscheiden, ob die Bauarbeiten in diesem Jahr fortgeführt werden sollen und hierfür zusätzliche Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Andernfalls wäre die Fortführung im Frühjahr 2019 geplant. Die erforderlichen Haushaltsmittel würden in diesem Fall im Haushalt 2019 eingestellt.

Der Sachverhalt wurde in der Sitzung des Marktgemeinderates am 27.11.2018 wie folgt beraten:  

„Von einem Bauausschussmitglied wird mitgeteilt, dass man bei der Auftragsvergabe noch davon ausgegangen ist, der Kostenrahmen würde eingehalten.
Da die Ausgaben schon angefallen sind, habe man keine andere Möglichkeit als der Kostenübernahme zuzustimmen. Auch wird teilweise auf Grund der Notwendigkeit des Weges davon ausgegangen, dass eine Zustimmung zur Maßnahme auch erfolgt wäre, wenn sich die Kostenschätzung bereits vor Beginn der Maßnahme auf 100.000,- € belaufen hätte. Selbst bei Einschaltung eines Ingenieurbüros hätte es keine Kostensicherheit gegeben. Deswegen sollten auch zukünftig derartige Maßnahme ohne Ingenieurbüro durchgeführt werden.
Ein Zuschusserhalt wäre auch bei einem Vollausbau nicht zu erwarten gewesen. Die zusätzlichen Kosten für den Vollausbau (Herstellung der obersten Schicht) sind zu ermitteln. Auch wird zur Kostenübersichtlichkeit vorgeschlagen, künftig solche Baumaßnahmen in einzelne Bauabschnitte zu unterteilen.
Nach überholter Gesetzeslage wären für den Vollausbau Straßenausbaubeiträge einzuheben gewesen. Zudem wären seitens der Eigentümer keine Grundstücksabtretungen erfolgt. Den erforderlichen Dienstbarkeiten wurde hingegen zugestimmt. Ein Vollausbau wäre deshalb nicht möglich gewesen.
Entgegen der ursprünglichen Absicht waren nicht ständig Arbeiter des gemeindlichen Bauhofes vor Ort. Dies führte auch zu einer Mehrung der Fremdkosten.
Dass die ausführende Firma trotz Kenntnis des Kostenrahmens nicht rechtzeitig auf die Kostenüberschreitung hingewiesen hat, wird ebenfalls kritisiert.
Eine rechtzeitige Information des Marktgemeinderates durch die Verwaltung hinsichtlich der Kostensituation hätte unbedingt erfolgen müssen. Es wird davon ausgegangen, dass bei künftigen Maßnahmen rechtzeitig informiert wird.
In vorliegenden Fall wird davon ausgegangen, dass die Errichtung des Provisoriums trotzdem wesentlich günstiger ist als ein Vollausbau.
Da die Notwendigkeit der Maßnahme zweifellos gegeben ist, soll diese auch zu Ende geführt werden.  
 
Mit folgendem Beschlussvorschlag, welcher in der nächsten Marktgemeinderatssitzung vorgetragen werden soll, besteht deshalb Einverständnis.
 
Die bereits angefallen überplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt. Auf Grund der Witterung sind die Baumaßnahmen im Jahr 2018, soweit möglich, fortzuführen. Die weiteren überplanmäßigen Ausgaben sind wie auch die bereits schon angefallenen über eine reduzierte Rücklagenzuführung zu decken.“  

Die Fortführung der Bauarbeiten wurde zwischenzeitlich beauftragt.
Die Mehrkosten für einen Vollausbau würden bei rund 91.000,- € ohne Grunderwerb liegen.

Beratung

Wie bereits mitgeteilt soll die Maßnahme aus Sicherheitsaspekten zu Ende geführt werden. Kritisiert wird der Mangel an zeitnaher Information. Künftig ist sicherzustellen, dass während der Ausführung von Baumaßnahmen entsprechende begleitende Kostenkontrollen stattfinden.
Ein Vollausbau wurde wegen der erhöhten Kosten, des notwendigen Grunderwerbs und des notwendigen Winterdienstes nicht ausführt.
Vereinzelt wird die Meinung vertreten, dass bei Vorliegen der jetzigen Kostenhöhe vor Beginn der Maßnahme diese kritischer betrachtet worden wäre. Dem wird entgegengehalten, dass dann wohl auch keine andere Entscheidung getroffen worden wäre.
Aus Sicht der Verwaltung wäre der geforderte Vollausbau gegen den Willen der Grundstückseigentümer wohl auch in der Vergangenheit nicht durchsetzbar gewesen, da hierfür die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig gewesen wäre. Dem wird vereinzelt widersprochen.
Auch wird die Meinung vertreten, dass man sich durch die jetzige Erfahrung nicht entmutigen lassen sollte. Auch bei Einschaltung eines Ingenieurs hätten entsprechende Kostenmehrungen beim Bodenaushub anfallen können. Beispiele hierfür sind der Neubau der GVS Hungenberg – Kohlstein sowie der Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Behringersmühle.

Vom Marktgemeinderat Neuner wird Antrag zur Geschäftsordnung auf Beendigung der Beratung gestellt.

Beschluss:

Die Beratung wird beendet.

Abstimmung: 10:5

Beschluss

Die bereits angefallen überplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt. Auf Grund der Witterung sind die Baumaßnahmen im Jahr 2018, soweit möglich, fortzuführen. Die weiteren überplanmäßigen Ausgaben sind wie auch die bereits schon angefallenen Ausgaben,  über eine reduzierte Rücklagenzuführung zu decken.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Datenstand vom 14.12.2018 09:43 Uhr