Aufhebung der Ausbaubeitragssatzung -ABS- vom 27.10.2016


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Marktgemeinderatssitzung, 11.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 15. Marktgemeinderatssitzung 11.12.2018 ö 4

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 25.10.2016 den Neuerlass der Satzung über die Erhebung von einmaligen Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen und Parkplätzen (Ausbaubeitragssatzung -ABS-) beschlossen.
Die Rechtsgrundlagen für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen wurden mit Wirkung vom 01.01.2018 aufgehoben und durch eine Regelung ersetzt, nach der ab diesem Zeitpunkt Beiträge für Maßnahmen der Erneuerung und Verbesserung von Ortsstraßen, beschränkt-öffentlichen Wegen, in der Baulast der Gemeinde stehenden Teilen von Ortsdurchfahrten und Straßenbeleuchtung (Straßenausbaubeitragsmaßnahmen) nicht erhoben werden .  

Beschluss

Die Ausbaubeitragssatzung -ABS- des Marktes Gößweinstein wird rückwirkend zum  01.01.2018 aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2018 09:43 Uhr