1. Regenwasserzisterne - Löschwasserreservoir
- Es ist von der Gemeinde gewünscht, die Regenwasserzisterne weiterhin als Löschwasserre-
servoir zu verwenden
- Die Gemeinde übernimmt den Bauunterhalt für die Zisterne, nicht für das darüber liegende
Gartenhaus
- Das Nachfüllen wird von der freiwilligen Feuerwehr über einen Unterflurhydranten in der Vik-
tor-von-Scheffel-Straße übernommen
- Der Freistaat übernimmt keine Verpflichtung die Zisterne als Löschwasserreservoir mit den
jeweiligen Anforderungen an ein solches herzurichten und zu unterhalten
- Sie wird wie bisher gespeist aus dem Dachwasser der jeweils gartenseitigen Dachfläche des
Klosters Süd-Ost und Nord-Ost
- Der Freistaat baut einen Überlauf in den öffentlichen Kanal, der über eine neue unterirdische
Regenwasserzisterne führt, die im Bereich des jetzigen WC-Anbaus geplant ist
- Die ImBy schließt einen Gestattungsvertrag mit der Gemeinde ab
2. Gehweg vor dem Haupteingang des Klosters
- Der Freistaat möchte den Gehweg in dreierlei Hinsicht umbauen:
a) Herstellung eines barrierefreien Eingangs in die öffentlich zugänglichen Bereiche im Erdge-
geschoss des Klosters, die der Seelsorge dienen, durch folgende Eingriffe in den Gehweg
auf gemeindeeigenem Grund:
- Die Absenkung eines Bereiches von 1.50 mx1.50 m um 9 cm vor der Haupteingangstür mit
einer 1.50 m langen und 1.50 m breiten Rampe auf der Tordurchgangsseite und einer Stufe
auf der anderen Seite, die vorhandenen Gehwegplatten sollen wiederverwendet werden bzw.
ähnliche neu eingebaut werden
b) Verbesserung der Oberflächenwassersituation durch folgende Eingriffe:
- Bau einer Aufkantung zur Straße hin durch eine Bordsteinkante aus Granit und Ableitung des
Oberflächenwassers entlang dieser Kante zum Straßengully an der Tordurchfahrt
- Hintergrund: das Straßenniveau wurde bei einer Baumaßnahme vor einigen Jahren soweit
angehoben, dass es bündig mit dem Gehweg ist, (evtl. wurde auch dieser angehoben, da der
innere Eingangsbereich des Kloster 7cm unter Oberkante Gehweg liegt) mit der Folge, dass
das Oberflächenwasser der gegenüberliegenden Hangstraße bei Starkregen ungehindert in
den Klostereingang fließt.
c) Herstellen eines verkehrssicheren Eingangsbereiches durch folgende Eingriffe:
- Trennung von Fahrstraße und Gehweg durch Bordsteinkante und Anbringung eines Stahlge-
länders mit Handlauf auf einer Länge von ca. 3 m (Ausführung wie an der Treppe zum ehem.
Klosterfriedhof)
- Der Umbau erfolgt auf Kosten des Freistaates
- Die Gemeinde erklärt sich einverstanden und übernimmt auch den nachfolgenden Bauunter-
halt
- Es soll in der Gestattung vermerkt werden, dass für die Gemeinde eine Umgestaltungsmö-
lichkeit in der Zukunft nicht ausgeschlossen wird
3. Ausweisung eines barrierefreien Parkplatzes gegenüber dem Klostereingang
- Es ist gewünscht einen barrierefreien Parkplatz gegenüber dem Klostereingang auszuweisen
- Die Gemeinde erklärt sich hierzu bereit
- Es entstehen dem Freistaat keine Kosten