Datum: 20.03.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Lehrerzimmer Mittelschule
Gremium: Schulverband Gößweinstein
Öffentliche Sitzung, 19:02 Uhr bis 20:33 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung der Schulverbandsversammlung vom 27.02.2023
2 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung der Schulverbandsversammlung vom 25.01.2024
3 Bericht des Schulverbandsvorsitzenden
4 Verabschiedung des Haushalts 2024
4.1 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2024
4.2 Beschlussfassung über den Finanzplan 2023 - 2027
5 Änderung der Gebührenordnung zur Benutzungsordnung für die Doppelsporthalle Gößweinstein ab 01.05.2024
6 Neubau einer PV-Anlage auf dem Dach der Doppelsporthalle; Beschluss
7 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung der Schulverbandsversammlung vom 27.02.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Schulverband Gößweinstein 2. Sitzung der Schulverbandsversammlung 20.03.2024 ö 1

Beschluss

Das Protokoll, welches den Schulverbandsräten im Ratsinformationssystem des Marktes Gößweinstein bereitgestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung der Schulverbandsversammlung vom 25.01.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Schulverband Gößweinstein 2. Sitzung der Schulverbandsversammlung 20.03.2024 ö 2

Beschluss

Das Protokoll, welches den Schulverbandsräten im Ratsinformationssystem des Marktes Gößweinstein bereitgestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Bericht des Schulverbandsvorsitzenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Schulverband Gößweinstein 2. Sitzung der Schulverbandsversammlung 20.03.2024 ö 3

Beratung

Finanzen:

Im Haushaltsjahr 2023 wurden u.a. folgende über- und außerplanmäßige Ausgaben getätigt:
Aufgrund eines Getriebeschadens am Traktor mussten im Oktober 2023 zusätzlich zu den veranschlagten Kosten (HH-Stelle: 0.2150.5000) 4.482,25 € für die Reparatur des Traktors aufgewendet werden.

Darüber hinaus wurden für die Ruhebänke in der Schule insgesamt 3.362,15 € ausgegeben. Aufgrund dessen wurde der Haushaltansatz (0.2150.5209) in Höhe von 12.000,00 € um insgesamt ca. 1.900,00 € überschritten.


Doppelsporthalle:

Im Jahr 2023 wurde die Doppelsporthalle durch die Schulen und die Vereine, mit Ausnahme der Einzelveranstaltungen, insgesamt 1.800 Stunden genutzt. Die Nutzung teilt sich hierbei wie folgt auf:

  • Schule Gößweinstein                1.151,00 Stunden        =  63,94 %
  • Schule Bärnfels/Obertrubach           108,00 Stunden        =    6,00 %
  • Vereine (Dauernutzung)           541,00 Stunden        =  30,06 %
 
Bericht der Schulleitung:

Die Grundschule wurde im vergangenen Jahr als eine von 20 Schule in Bayern als Sportgrundschule ausgezeichnet. Die Auszeichnung war zusätzlich noch mit einem finanziellen Zuschuss verbunden und soll für die Beschaffung weiterer Sportgeräte genutzt werden. Durch die Auszeichnung steht den Schülern zukünftig auch ein erweitertes Sportangebot zur Verfügung.

Um das Verständnis für Sport, Bewegung und Gesundheit weiter zu fördern, soll in der Schule auch eine Projektwoche zum Thema „Sport und Gesundheit“ durchgeführt werden.
Ende Februar 2024 wurde außerdem das sogenannte „Icebreaker Projekt“ durchgeführt. Das Projekt, welches vollumfänglich durch die AOK Bayern in Höhe von 6.000,00 € finanziert wurde, behandelte das Thema „Depressionen im Jugendalter“. Das Theaterstück wurde unter Anleitung durch die Schüler selbst aufgeführt. Das Projekt konnte erfreulicherweise u.a. den Eltern, Sozialpädagogen, Lehrkräfte und auch Mitgliedern des Schulverbandes vorgetragen werden.

Erfreulicherweise konnte auch mitgeteilt werden, dass die Schulaktivitäten, welche in der Vergangenheit sehr eingeschränkt waren, sich größter Beliebtheit erfreuen. So können dieses Jahr wieder diverse Studienfahrten der einzelnen Schul- und Brückenklassen als auch ein Musicalbesuch durchgeführt werden.

Darüber hinaus möchte die Schule zukünftig einen sog. „Azubi-Talk“ durchführen. Hierbei sollen parallel zu den Berufsausbildungsmessen ehemalige Schülerinnen und Schüler, welche inzwischen eine Ausbildung erlernen oder die FOS besuchen, in die Schule eingeladen werden um über ihre neuen Erfahrungen im jeweiligen Ausbildungs- oder Schulbereich zu berichten.
 

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4. Verabschiedung des Haushalts 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Schulverband Gößweinstein 2. Sitzung der Schulverbandsversammlung 20.03.2024 ö 4
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4.1. Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Schulverband Gößweinstein 2. Sitzung der Schulverbandsversammlung 20.03.2024 ö 4.1

Sachverhalt

Den Mitgliedern der Schulverbandsversammlung liegen der Entwurf des Haushaltsplanes, die Haushaltssatzung, der Vorbericht, das Investitionsprogramm, der Stellenplan, der Finanzplan sowie weitere Anlagen wie der Stand der Rücklagen, der Stand Schulden und die Berechnung der Schulverbandsumlage vor.

Beratung

Der Haushaltsplan wird vom Kämmerer vorgestellt, erhebliche Abweichungen zu den Vorjahren bei Einzelansätzen erklärt. Im Anschluss daran wurden noch der Stellenplan sowie der Stand der Rücklagen und Schulden erläutert. 
Bezüglich der Umlagezahlungen kann ergänzend mitgeteilt werden, dass sich diese mit Blick auf die Folgejahre, auf einem stabilen Niveau befinden. Allerdings ist anzumerken, dass sich aufgrund des Anteils an ukrainischen Schülern (Grundschule: 29 Schüler; Mittelschule: 40 Schüler) und bei einem möglichen Wegzug dieser, der Erstattungs-/Umlagebetrag je Schüler deutlich erhöhen würde.
Nach derzeitigem Stand ist zudem mit einer Erhöhung der Gesamtschülerzahl ab September 2024 zu rechnen. Die Schülerzahl erhöht sich demnach um insgesamt 15 Schüler. Bei den ukrainischen Schülern sind aktuell 28 Schüler für die Grundschule und 45 Schüler für die Mittelschule zu erwarten. 
Seitens der Schulleitung erfolgt bei der Haushaltsstelle 0.2150.6320 „Verschiedener Betriebsaufwand – Aufwendungen OGS“ der Hinweis, dass die Schule Pottenstein zukünftig ebenfalls eine OGTS anbieten wird.

Beschluss

Haushaltssatzung
des Schulverbandes Gößweinstein
(Landkreis Forchheim)

für das Haushaltsjahr 2024

Auf Grund der Art. 9 des Bayer. Schulfinanzierungsgesetzes – BaySchFG-, Art. 35 KommZG sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband Gößweinstein folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.041.700,00 €

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 769.500,00 € 
ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 136.000,00 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Schulverbandsumlage:

1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 391.900,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage).

2. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.10.2023 auf 173 Verbandsschüler festgesetzt.

3. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 2.265,32 € festgesetzt.

4. Eine Investitionsumlage je Verbandsschüler wird nicht festgesetzt.


§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 400.000 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.

Gößweinstein, den XX.XX.2024
Schulverband Gößweinstein


Hanngörg Zimmermann
Schulverbandsvorsitzender



Ebenso wird dem Haushaltplan einschließlich Stellenplan, dem Vorbericht, der Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden und der Rücklagen zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4.2. Beschlussfassung über den Finanzplan 2023 - 2027

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Schulverband Gößweinstein 2. Sitzung der Schulverbandsversammlung 20.03.2024 ö 4.2

Beschluss

Dem Finanzplan für die Jahre 2023 bis 2027 sowie dem dazugehörigen Investitionsprogramm wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Änderung der Gebührenordnung zur Benutzungsordnung für die Doppelsporthalle Gößweinstein ab 01.05.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Schulverband Gößweinstein 2. Sitzung der Schulverbandsversammlung 20.03.2024 ö 5

Sachverhalt

Die Doppelsporthalle Gößweinstein wird seit dem 07.03.2022 für den Schulsport als auch für außerschulische Veranstaltungen genutzt. Seit Beginn des Schuljahres 2022/2023 wird die Halle auch für den Vereinssport genutzt.

Mit Beschluss vom 10.02.2022 sowie mit Erlass einer Gebührenordnung, beschlossen am 27.02.2023, wurden die Gebühren bis einschließlich 30.04.2024 festgelegt. Somit ist ab 01.05.2024 eine neue Regelung zu treffen. Die Grundgebühr bleibt weiterhin unverändert, allerdings ist zwingend die Mehrwertsteuer zu erheben. 

Beratung

Trotz Änderung der Gebührensatzung bleibt die Benutzungsordnung für die Sporthalle zunächst unverändert. Allerdings soll zukünftig erprobt werden, ob und inwieweit den Vereinen oder Interessierten eine Nutzung in den Ferien, welche bisher dem Grunde nach ausgeschlossen war, ermöglicht werden kann. 
Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass der Betrieb der Sporthalle inzwischen nahezu reibungslos funktioniert. Lediglich kleinere Probleme treten gelegentlich auf, welche jedoch durch die stetige Nutzung und Erfahrung, ohne größeren Aufwand behoben werden können.

Beschluss

§ 1
Änderung der Gebührenhöhe

§ 2 der Gebührenordnung erhält folgende Fassung:

Die Gebühr bemisst sich im Kalenderjahr je Halleneinheit (Einfachhalle) wie folgt:

1. Nutzung für den regelmäßigen Vereinssport (Dauernutzer) je Nutzungsstunde (60 min):          
vom 01.01. bis 30.04.        20,- € zzgl. MwSt.
vom 01.05. bis 30.09.        10,- € zzgl. MwSt.
vom 01.10. bis 31.12.        20,- € zzgl. MwSt.

2. Nutzung durch die Gemeinde Obertrubach (Grundschule Bärnfels) je Doppelnutzungsstunde (90 min):          

vom 01.01. bis 30.04.        17,54 € zzgl. MwSt.
vom 01.05. bis 30.09.        8,77 € zzgl. MwSt.
vom 01.10. bis 31.12.        17,54 € zzgl. MwSt.

3. einmalige Nutzungen:

für Veranstaltungen mit Eintrittsgeldern:                        350,- € zzgl. MwSt. je Halleneinheit
für Veranstaltungen ohne Eintrittsgelder:                        200,- € zzgl. MwSt. je Halleneinheit

für Sportveranstaltungen:                        
vom 01.01. bis 30.04.                                                100,- € zzgl. MwSt.
vom 01.05. bis 30.09.                                                  50,- € zzgl. MwSt. 
vom 01.10. bis 31.12.                                                100,- € zzgl. MwSt.

je zusätzlichem Tag für des Auf- bzw. Abbaus, welcher ansonsten durch anderweitig außerschulische Nutzung genutzt wird:                                100,- € zzgl. MwSt.


§ 2
Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt am 01.05.2024 in Kraft.


Gößweinstein, XX.XX.2024
Schulverband Gößweinstein                                                „Siegel“


Hanngörg Zimmermann
Schulverbandsvorsitzender

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6. Neubau einer PV-Anlage auf dem Dach der Doppelsporthalle; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Schulverband Gößweinstein 2. Sitzung der Schulverbandsversammlung 20.03.2024 ö 6

Sachverhalt

In der Sitzung vom 25.01.2024 wurde grundsätzlich festgelegt, dass für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der Doppelsporthalle weitere Schritte zu veranlassen sind.

Im Rahmen der Beratungsleistung wurde durch die Energieagentur Nordbayern GmbH eine neue Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt.

Diese enthält u.a. folgende Parameter:

  • Gesamtinvestitionskosten:        208.000,00 € (davon 70.000,00 € für den Batteriespeicher)
  • Amortisationsdauer:                10,9 Jahre
  • Belegung der halben Dachfläche mit einer Leistung von insgesamt 98,47 kWp

Nähere Details können der beigefügten Anlage entnommen werden.

Im Haushalt 2024 sind für den Neubau einer PV-Anlage Ausgaben in Höhe von 238.000,00 € eingestellt. Eine Zuschussgewährung ist ausgeschlossen.

Es ist vorgesehen die Anlage, wie dargestellt, auszuschreiben. Dabei wird die Energieagentur Nordbayern im Rahmen des „Kommunalen Energiecoachings in Oberfranken“ die Maßnahme begleiten. Der Markt Gößweinstein stellt hierfür sein restliches Stundenkontigent aus dem Projekt dem Schulverband kostenfrei zur Verfügung, so dass die Energieagentur Nordbayern die Maßnahme, soweit möglich, ohne Kostenanfall begleiten kann. Sobald das Budget im Rahmen des Energiecoachings aufgebraucht ist, wird die Energieagentur ihren Aufwand in Rechnung stellen.

Beschluss

Auf dem Dach der Doppelsporthalle wird eine neue PV-Anlage mit einer Leistung von insgesamt 98,47 kWp und rund 208.000,00 € an Investitionskosten errichtet. Die Ausschreibung erfolgt durch die Energieagentur Nordbayern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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7. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Schulverband Gößweinstein 2. Sitzung der Schulverbandsversammlung 20.03.2024 ö 7

Beratung

Anfragen liegen nicht vor.

Datenstand vom 25.03.2024 10:58 Uhr