Datum: 12.03.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Kulturwerkstatt Fränkische Schweiz
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:06 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgeranfragen
2 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 01.02.2024
3 Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 01.02.2024, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
4 Um-, An- bzw. Neubau des Rathauses Gößweinstein; Festlegung der weiteren Vorgehensweise
5 Änderung der Gebührensatzung für den Friedhof Gößweinstein; Erhöhung der Gebühren zum 01.04.2024
6 Zustimmung zur 10. Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes des Marktes Gößweinstein
7 Wärmeversorgung für das Feuerwehrgerätehaus Kleingesee; Vorstellung der Studie des Institutes für Energietechnik; Bildung von außerplanmäßigen Haushaltsansätzen
8 Bestätigung des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Behringersmühle
9 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Protokoll Marktgemeinderatssitzung 12.03.2024.pdf

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1. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Marktgemeinderatssitzung 12.03.2024 ö 1

Sachverhalt

Bürgeranfragen liegen nicht vor.

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2. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 01.02.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Marktgemeinderatssitzung 12.03.2024 ö 2

Beratung

Auf die am 26.02.2024 an alle Marktgemeinderäte weitergeleitete E-Mail wird hingewiesen.

Beschluss

Das Protokoll, welches im Ratsinformationssystem bereitgestellt bzw. in Kopie zugestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 01.02.2024, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Marktgemeinderatssitzung 12.03.2024 ö 3

Sachverhalt

Bericht des Ersten Bürgermeisters

Verleihung der Medaille für besondere Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung in Bronze an den Zweiten Bürgermeister Georg Bauernschmidt

Zweitem Bürgermeister Georg Bauernschmidt wurde am gestrigen Montag, den 11.03.2024, in der Regierung von Oberfranken in Bayreuth von Regierungspräsident Florian Luderschmid die Medaille für besondere Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung in Bronze verliehen. Die Laudatio wird nachfolgend wörtlich abgedruckt:

„Sehr geehrter Herr Bauernschmidt,

Sie sind über 35 Jahre kommunalpolitisch tätig und haben sich während dieser Zeit besondere Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung erworben.

Sie waren schon von 1984 bis 2011 Mitglied des Marktgemeinderates Gößweinstein. Nach kurzer Unterbrechung gehören Sie nunmehr diesem Gremium seit 2014 wieder an. Von 2002 waren Sie zugleich Dritter Bürgermeister und üben seit 2014 das Amt des Zweiten Bürgermeisters aus. Zudem leisten Sie wertvolle Arbeit im Bau- und Umweltausschuss. Darüber hinaus sind Sie seit 1984 Mitglied im Zweckverband zur Wasserversorgung der Wichsensteingruppe und im Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Trubachtal.

In all den Jahren haben Sie mit persönlichem Einsatz und konstruktiven Vorschlägen die Entwicklung des Marktes Gößweinstein in positiver Weise beeinflusst. Als Schwerpunkt Ihrer kommunalpolitischen Tätigkeit darf auch die Vertretung der Interessen der Bürgerinnen und Bürger der früheren Gemeinde Wichsenstein genannt werden. So haben Sie durch Ihre engagierte Mitwirkung die Geschicke der Heimatgemeinde nachhaltig geprägt und es konnten zahlreiche wegweisende Projekte in den Ortsteilen verwirklicht werden. Nennen möchte ich hier die Schaffung des Wanderparkplatzes Wichsenstein, diverse Straßenbaumaßnahmen, die Erweiterung des Kindergartens St. Erhard in Wichsenstein um eine Kinderkrippe und die Errichtung eines Mehrzweckraumes für die Vereine in Wichsenstein. Darüber hinaus haben Sie während des Baus der Abwasserentsorgungseinrichtung in den Ortsteilen Hardt, Wichsenstein und Sattelmannsburg wertvolle Arbeit geleistet. Zudem waren Sie von 2009 bis 2011 Leiter des Arbeitskreises „Dorfbild“ in der Vorbereitungsphase zur Dorferneuerung und Flurneuordnung Wichsenstein. Seit 2016 sind Sie hier nun als „örtlicher Beauftragter“ im Einsatz.

Für Ihr besonderes kommunalpolitisches Engagement wurde Ihnen bereits 2002 die Dankurkunde verliehen. Es freut mich, Ihnen nun die Kommunale Verdienstmedaille überreichen zu können. Zu dieser Auszeichnung meinen herzlichen Glückwunsch.“      

Terminierung nächste Marktgemeinderatssitzungen

Wie bereits angekündigt, stehen folgende Sitzungen des Marktgemeinderates an:

21.03.2024 Bilanzkonferenz ILE Wirtschaftsband A9 Fränkische Schweiz in der Sporthalle Gößweinstein 

04.04.2024 MGR-Sitzung im Kulturzentrum Fränkische Schweiz Morschreuth

Infobesuch des Landrates 

Heute fand der Infobesuch des Landrats beim Markt Gößweinstein statt. 

Handhabung von Bürgerversammlungen

Eine Presseanfrage wurde vom Landratsamt Forchheim am 06.02.2024 wie folgt beantwortet:

„Anfragen aus Bürgerversammlungen sind grundsätzlich in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates zu behandeln, außer es bestehen ausnahmsweise Gründe für die Geheimhaltung. Diese haben Sie ja selber aus der GeschO des Gemeinderates zitiert, die auch durch die Gemeindeordnung so geregelt werden. Bei laufenden Angelegenheiten, die hier offensichtlich vorliegen, hat der Gemeinderat aber keine Entscheidungsbefugnis. Daher ist eine Entscheidungsfindung in solchen Fällen im Gemeinderat nicht zulässig. Es entscheidet der Bürgermeister in eigener Zuständigkeit. Die Behandlung im Gemeinderat beschränkt sich daher in solchen Fällen faktisch auf die Kenntnisnahme.

Die Bekanntgabe der Anfragen aus der Bürgerversammlung können auch durch den 2. Bürgermeister bei Abwesenheit des 1. Bürgermeisters erfolgen.
Für die Anfrage von Frau F. hätte die Bekanntgabe in öffentlicher Sitzung erfolgen sollen. Da aber eine Zuständigkeit des Bürgermeisters für die laufende Angelegenheit "Aufnahme in das Mitteilungsblatt" vorlag, hat die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung keine Rechtsfolgen. Wir werden die Gemeinde aber darauf hinweisen, dass künftig eine solche Bekanntgabe in öffentlicher Sitzung zu erfolgen hat.“

Die Behandlungen der Empfehlungen aus den Bürgerversammlungen des Herbstes 2023 werden wie folgt bekanntgegeben:

1. Bürgerversammlung am 06.11.2023 in Behringersmühle, Gasthof Zur Behringersmühle


„Die Antragsteller möchten Informationen über die Schritte bzgl. der Quote der kommunalen Verteilung zur Aufnahme von Asylbewerbern und welche Maßnahmen es ggfls. gibt, darauf einzuwirken. Und wenn es eine Quote gibt, wieviel % der Ortsteil Behringersmühle davon erfüllt.“

Behandlung durch den Ersten Bürgermeister: Nach Mitteilung des Landratsamtes Forchheim gebe es eine kommunale Verteilung nach einer Quote für den Landkreis Forchheim nicht. Der Landkreis versuche, eine ausgewogene Verteilung aller Flüchtlinge auf alle Landkreisgemeinden zu erreichen, wäre aber von den Angeboten für Unterkünfte abhängig. Es gebe sicher Gemeinden, aus denen der Landkreis bisher keine Angebote erhalten habe, daher könne dieser dort auch keine Unterkünfte anmieten. Derzeit seien 103 Unterkünfte angemietet und es gelinge dem Landkreis immer noch den zugewiesenen Flüchtlingen eine Unterkunft zu verschaffen.
 

2. Bürgerversammlung am 10.11.2023 in Kohlstein, Gasthaus Zur fröhlichen Runde


„Der Gemeinderat möge beschließen, im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde folgende Fragstellung an die Bevölkerung zu richten:

Sind Sie bei der Standortfrage Rathaus
  1. wie bisher für den alten Standort in der Burgstraße
oder
  1. für den Standort am Multifunktionsplatz.

Dies sollte nur eine Orientierungshilfe für den Gemeinderat sein, entscheiden kann letztendlich nur der Gemeinderat selbst.“

Behandlung durch den Ersten Bürgermeister: Da keine repräsentativen Ergebnisse aus der Fragestellung erwartet werden, wird der Empfehlung nicht gefolgt.  

3. Bürgerversammlung am 14.11.2023 in Wichsenstein, Sportheim FC Wichsenstein 


„Ich beantrage hiermit förmlich, dass die Planung zum neuen Rathaus künftig auf der gemeindlichen Internetseite unter dem Reiter „neues Rathaus“ zeitnah veröffentlicht wird.“

Behandlung durch den Ersten Bürgermeister: Soweit erforderlich, werden die Planungen zeitnah veröffentlicht. Grundsätzlich können die Informationen aber den im Ratsinformationssystem bereitgestellten Protokollen der öffentlichen Marktgemeinderatssitzungen und der Presse entnommen werden.  

4. Bürgerversammlung am 08.11.2023 in Gößweinstein, Gasthof Fränkische Schweiz


„Wir, die Anwohner der unteren Martinswand, stellen hiermit den Antrag, dass die Gemeinde das Grundstück Flur-Nr. 504/12 käuflich erwirbt um eine Renaturierung der Doline durchzuführen und danach die Hochwassergefahr zu verringern.“

Beschluss:

Der Markt Gößweinstein nimmt Abstand vom Kauf des Grundstückes Fl.Nr. 504/12, Gmkg. Gößweinstein.

Abstimmungsergebnis:  13:0

5. Bürgerversammlung am 14.11.2023 in Wichsenstein, Sportheim FC Wichsenstein 


„Antrag auf Rückabwicklung des Erbbaurechtsvertrages und aller bisher daraus anfallenden Kosten (dauerhaft zukünftige Kosten) inkl. Nahwärmeanschluss und aller weiterer Kosten.“

Beschluss:

Da das Ansinnen nach einer Auflösung des Erbbaurechtsvertrages bereits mit offiziellem Schreiben des Marktes vom 12.01.2023 an die Erbbaurechtsgeber, die Katholische Kirchenstiftung Gößweinstein sowie die Katholische Pfründestiftung Gößweinstein, herangetragen worden ist, ist eine Antragstellung wie von der Bürgerversammlung empfohlen, nicht notwendig. Die bereits geführten Sondierungsgespräche mit der Kirche sollen zeitnah fortgesetzt werden. 
 
Abstimmungsergebnis:  13:0

Bürgeranfrage in der Sitzung am 01.02.2024

Hinsichtlich der Bürgeranfrage von Frau Brigitte Haselmeier in der Sitzung am 01.02.2024 wird mitgeteilt, dass es sich bei der Holzfällung auf dem Gelände neben dem Friedhof in Gößweinstein um eine landschaftspflegerische Maßnahme handelt. Diese wurde im Zuge der Erschließung des Multifunktionsplatzes mit ausgeführt. Hierzu gehört auch der Einbau des überschüssigen Erdmaterials. Das Holz wurde der die Arbeiten durchführenden Person überlassen.

Abwicklung der gemeindlichen Wasserversorgung für die Ortsteile Hungenberg, Kohlstein und Unterailsfeld, sog. Kohlsteingruppe, zum 31.12.2022

Die Wasserversorgung der sog. Kohlsteingruppe wurde mit Ablauf des 31.12.2022 aufgelöst. Ab diesem Zeitpunkt ist die Wiesentgruppe Träger der Wasserversorgung in den genannten Ortsteilen.
Eine Nachberechnung der Gebührenkalkulation ergab einen Überschuss von rund 300,- €. Das nicht finanzierte Defizit aus den Anschaffungswerten beträgt rund 14.700,- €, sodass letztlich ein Gesamtdefizit von rund 14.400,- € aus Steuermitteln des Marktes Gößweinstein zu decken ist. 
 
Staatsstraße St 2185, Behringersmühler Berg

Nach derzeitigem Stand soll am 18. und 19.03.2024 die Deckschicht aufgebracht werden. 
Am 20. und 21.03.2024 ist vorgesehen, die Randmarkierungen im Bereich des Berges aufzubringen. 
Wenn der zeitliche Ablauf so durchgezogen werden kann, möchte das Staatliche Bauamt Bamberg am 22.03.2024 um 9:30 Uhr so eine Art offizielle Verkehrsfreigabe mit Band durchschneiden durchführen.
Anschließend würde dann die Straßenmeisterei die Umleitungsbeschilderung aufheben und den Berg für den Verkehr freigeben.

Sollte an diesen Tagen das Wetter nicht mitspielen, so ist vorgesehen, dies eine Woche später durchzuführen. Hierbei müsste jedoch für die offizielle Verkehrsfreigabe ein neuer Termin gefunden werden. 

Staatsstraße St 2685 zwischen Gößweinstein und dem Gewerbegebiet Pottenstein

Nach Mitteilung des Staatlichen Bauamtes Bamberg ist die Straße vom 18.03. bis einschl. 02.05.2024 gesperrt. Im Streckenabschnitt zwischen dem Gewerbegebiet Pottenstein und der Einfahrt nach Hühnerloh werden die Restarbeiten in der Zeit vom 18.03. bis zum 22.03.2024 erledigt. Die Arbeiten an der Reststrecke von der Einfahrt nach Hühnerloh bis nach Gößweinstein sind ab dem 25.03. bis zum 02.05.2024 geplant. 

Vollsperrung beim Klosterbogen

Die Durchfahrt des Klosterbogens ist wegen einer Vollsperrung zu folgender Zeit nicht möglich:

26.03.2024         9.00 – 12.00 Uhr
27.03.2024         9.00 – 15.00 Uhr
28.03.2024         9.00 – 15.00 Uhr

Die Vollsperrung ist wegen der Entfernung der Heizöltanks aus dem Kloster notwendig. Die Auffahrt zum Kreuzberg ist über die südöstliche Zufahrt möglich.

Erschließungsgebiet Hühnerloh-Südwest

Die Baueinweisung ist für den 20.03.2024 terminiert.

Bekanntgabe überplanmäßiger Ausgaben

Im Jahr 2023 wurde vom Markt Gößweinstein ein Notstromaggregat zur Begegnung der Gefahr eines großflächigen Stromausfalls, sog. Blackout, angeschafft. Das Aggregat ist im Feuerwehrgerätehaus Leutzdorf stationiert. Im Haushalt 2024 ist für den Transport des Aggregats die Anschaffung eines Anhängers vorgesehen. Der Ansatz hierfür beträgt 4.000,- €.
Für das Aggregat wurde in 2023 ein notwendiger Sicherungskasten und die dazu erforderlichen Kabel angeschafft. Die Kosten hierfür betrugen rund 3.600,- €. Bei der Haushaltsplanaufstellung wurden diese Ausgaben versehentlich nicht eingeplant. Es werden deshalb überplanmäßige Ausgaben in Höhe rund 3.600,- € entstehen.

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 01.02.2024, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist 

Es wird der Beschluss Nr. 3

„Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Haushaltsansatzes an den wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zur Sanierung und Ertüchtigung des Finsterweges zu vergeben.“

bekanntgegeben. 

Anmerkung:

Der Auftrag wurde an die Fa. Wolf Tiefbau GmbH aus Gößweinstein vergeben. Die Bauarbeiten haben am gestrigen Montag, den 11.03.2024, begonnen. Die Straße ist voraussichtlich bis einschließlich 12.04.2024 für den Verkehr gesperrt.  

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4. Um-, An- bzw. Neubau des Rathauses Gößweinstein; Festlegung der weiteren Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Marktgemeinderatssitzung 12.03.2024 ö 4

Sachverhalt

In der Marktgemeinderatssitzung am 25.01.2024 wurde folgender Beschluss gefasst:

„Die Kosten für den Minimalanbau, für den Anbau inklusive Bürgermeisterbüro sowie für einen Neubau sind vom Büro R | K zu ermitteln. Danach erfolgt weitere Behandlung im Marktgemeinderat.“
Mit Schreiben vom 12.02.2024 hat das Büro R | K entsprechend dem Beschluss ermittelt. Es wurden die drei Varianten wie folgt beschrieben und bepreist:

Variante 1 (Bürgermeisterbüro bleibt im Haus des Gastes, ≙ 2. Verwaltungseinheit neben dem Rathaus):

Bestandsnutzfläche 384 m², Neubaufläche 180 m², Kostengruppen 200 bis 700 ohne Kostengruppe 600; Baukosteneinschätzung: 2.732.811,20 € + 20 % Sicherheitspuffer: 3,279 Mio. €

Variante 2 (Bürgermeisterbüro kommt ins Rathaus):

Bestandsnutzfläche 384 m², Neubaufläche 300 m², Kostengruppen 200 bis 700 ohne Kostengruppe 600; Baukosteneinschätzung: 3.246.320,- € + 20 % Sicherheitspuffer: 3,896 Mio. €
    
Variante 3 (fiktive ortsunabhängiger Neubau):

Neubaufläche 998 m², Kostengruppen 300, 400 und 700 ohne Kostengruppe 200, 500 und 600; Baukosteneinschätzung: 4.326.754,32 € + 20 % Sicherheitspuffer: 5,192 Mio. €

Die detaillierten Schätzungen wurden den Marktgemeinderäten überlassen.

Am 04.03.2024 fand im Rahmen eines Sprechtages des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege ein Ortstermin in Gößweinstein statt. Dem Protokoll, welches den Marktgemeinderäten zur Sitzung überlassen wurde, ist Folgendes zum Rathausgrundstück zu entnehmen:

- Abriss des Rathauses ist nicht möglich. Zu Sanierungs- und Erweiterungsmöglichkeiten hat Herr Pick bereits anlässlich einer Ortseinsicht am 28.06.2016 Stellung genommen.
 
(Auszug Stellungnahme vom 28.06.2016, welcher das jetzige Rathausgebäude betrifft:

Die Sanierung des Rathauses Gößweinstein wird seit ca. 20 Jahren betrieben. Es handelt sich um ein Einzelbaudenkmal nach Art. 1 abs. 2 DSchG. Aus denkmalfachlicher Sicht wurde ein großer Handlungsspielraum für eine Sanierung des Baudenkmals festgestellt, da es im Inneren bereits stark überformt ist und die erdgeschossigen Anbauten der Nachkriegszeit abgebrochen werden können. Die Anbindung des benachbarten Nebengebäudes, welches nicht als Baudenkmal festgestellt ist, z.B. durch einen Stahlglasbau, wurde gleichfalls als denkmalfachlich unproblematisch dargestellt. In erster Linie wurden die entsprechenden Entwurfsvarianten aus Kostengründen verworfen…. Auch kann das Landesamt für Denkmalpflege eine fehlende Sanierungsfähigkeit des Bestandsrathauses angesichts des erheblichen Handlungsspielraums nicht erkennen und vertritt die Auffassung, dass hier auch noch Lösungsmöglichkeiten bestehen.)     

- Die Nebengebäude (ohne Nummer auf Flurstück 209 = Rathausgrundstück) sollten in einem früheren Entwurf zum Teil integriert werden. Sie sind zur Zeit nicht in der Denkmalliste geführt. Ein Erhalt wird vom BLfD begrüßt.

- Das BLfD überprüft den Denkmalstatus der Nebengebäude auf Fl.Nr. 209.

Beratung

Es wird festgestellt, dass ein Abriss des Rathauses nicht möglich ist. Auf die Probleme, welcher der jetzige Standort mit sich bringe, wird nicht weiter eingegangen, da diese bereits angesprochen wurden. Weiterhin wird festgestellt, dass die Errichtung einer PV-Anlage auf dem Bestandsdach nicht möglich sei. Anders könne es bei dem zu errichtenden Anbau aussehen.  Die Baukosten betragen bei der Variante 1 rund 3,2 Mio. €. Hinzu kommen noch die Ausgaben für die Sanierung der Außenanlagen sowie für eine energetische Sanierung des Haus des Gastes. 
Die Schaffung von zeitgerechten Verwaltungsräumen müsse nun endlich auf den Weg gebracht werden. Die Variante 2 mit einer Neubaufläche von 300 m² sei die bessere Variante, da hier 120 m² mehr Fläche zur Verfügung steht. Hier wäre noch Reserve beinhaltet.   

Beide Varianten haben Fürsprecher. Jedoch wird davon ausgegangen, dass die kleinere Variante schneller umgesetzt werden kann.

Insgesamt sollen bei der kleinen Variante 1 zwei Büros (als Ersatz für den Abbruch des vorderliegenden Anbaus) sowie ein Sozialraum sowie ein Besprechungszimmer errichtet werden.

Beschluss

Es wird die Variante 1, Sanierung des Rathauses mit Errichtung eines Anbaus von rund 180 m² weiterverfolgt (Bürgermeisterbüro bleibt weiterhin im Haus des Gastes, Abbruch des vorderen Rathausanbaus, Abbruch aller Nebengebäude).

Alle bisherigen weiteren Beschlüsse hinsichtlich des Standortes eines möglichen Neubaus des Rathauses bzw. Abriss des jetzigen Rathauses werden hiermit, soweit dies notwendig ist, formell aufgehoben. Insbesondere werden folgende Beschlüsse aufgehoben:

Sitzung des Marktgemeinderates vom 19.11.2013:

„Der Marktgemeinderat beschließt, die Planungsvariante Neubau eines Rathauses und Abriss des alten Rathauses mit Nebengebäude weiter zu verfolgen.“
   
Sitzung des Marktgemeinderates vom 28.02.2023:

„Als Standort für den Rathausneubau ist folgende Alternative weiter zu verfolgen: Multifunktionsplatz; entsprechende Maßnahmen sind in die Wege zu leiten.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3

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5. Änderung der Gebührensatzung für den Friedhof Gößweinstein; Erhöhung der Gebühren zum 01.04.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Marktgemeinderatssitzung 12.03.2024 ö 5

Sachverhalt

Der Markt Gößweinstein hat seit 2013 jährlich Stabilisierungshilfe erhalten. 
Mit Schreiben vom 04.12.2023 hat die Regierung von Oberfranken dem Markt Gößweinstein eine Stabilisierungshilfe in Höhe von insgesamt 1.200.000,- € bewilligt, welche vollständig als Investitionshilfe (Säule 2) zu verwenden ist.
Auflage für die Bewilligung ist u.a., die Vorlage eines Beschlusses des Marktgemeinderates zur Durchführung einer Gebührenkalkulation im Bereich Bestattungswesen mit Neufestsetzung möglichst kostendeckender Gebühren bis spätestens 31. März 2024 und Umsetzung des Beschlussinhalts bis möglichst 31. Dezember 2024.

Bereits im August 2020 hat die Regierung von Oberfranken im Rahmen der Bearbeitung des Stabilisierungshilfeantrages 2020 folgende Forderung gestellt.

Die letzte Gebührenkalkulation der Friedhofsgebühren wurde im Jahr 2001 durchgeführt. Es wird um Überprüfung der Gebührenkalkulation und Aufnahme des Ergebnisses in das Haushaltskonsolidierungskonzept gebeten.“

In der Folge wurden die Gebührensätze ab dem 01.11.2020 wie folgt festgelegt:

Die Grabnutzungsgebühr beträgt pro Jahr für

Kindergrabstätten         43,00 €        
Einzel-Erdgrabstätten          61,00 €
Doppel-Erdgrabstätten        102,00 €
Einzel-Urnenerdgrabstätten          43,00 €
Doppel-Urnenerdgrabstätten          61,00 €
anonyme Einzel-Urnenerdgrabstätten        43,00 €
anonyme Mehrfach-Urnenerdgrabstätten           61,00 €
Urnennischen        140,00 €

Die Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses beträgt je angefangenen Tag 42,00 €.

Die Gebührenfestlegung im Jahr 2020 bedeutete eine Erhöhung um 27 % (Inflationsausgleich). Auf die beiliegende Beschlussbuchabschrift wird verwiesen.

Die jetzigen Gebühren liegen schon weit über Durchschnitt. Eine Abweichung vom Kostendeckungsprinzip kommt aus sozialstaatlichen Gründen deshalb in Betracht und ist durch Art. 8 Abs. 4, 2. Halbsatz KAG (sonstige Merkmale können zusätzlich berücksichtigt werden, wenn öffentliche Belange dies rechtfertigen), aber auch durch Art. 62 Abs. 2 Nr. 1 GO ("soweit vertretbar und geboten") gedeckt.

Jedoch scheint es vertretbar, die Gebühren in Höhe der Inflationsraten der Jahre 2020 bis 2023 zu erhöhen.

Die Inflationsrate betrug:

2020:                0,5 %
2021:                3,1 %
2022:                6,9 %
2023:                5,9 %

Summe:        16 %

Beratung

Die vorgeschlagene Gebührenerhöhung hat für den Markt Gößweinstein nur untergeordnete finanzielle Bedeutung. Für den einzelnen Gebührenschuldner bedeutet die Erhöhung unter Umständen eine große Belastung. Hier eine Entscheidung zu treffen, sei schwierig. Auf Grund der bereits derzeit hohen Gebühren sei eine weitere Erhöhung den Hinterbliebenen von Verstorbenen teilweise kaum zuzumuten. Insbesondere dann nicht, wenn die Hinterbliebenen finanziell nicht gut aufgestellt sind.   

Es wird erklärt, dass die Bewilligungsbehörde bei kostenrechnenden Einrichtungen immer den Kostendeckungsgrad prüft. Dies war auch bereits im Jahr 2020 der Fall. Der Erhalt der Stabilisierungshilfe in jenem Jahr wurde von einer Gebührenerhöhung abhängig gemacht. Dass die Gebühren für den Friedhof Wichsenstein nicht kostendeckend sind, dürfte seit Jahren bekannt sein. Auf eine umfassende Gebührenneuberechnung wurde aus diesem Grund verzichtet. Jedoch sollte zumindest eine Anhebung in Höhe des Inflationsausgleiches erfolgen. Die Erhöhung nur einzelner Grabnutzungsgebühren wird aus Gründen der Gleichbehandlung der Gebührenschuldner kritisch betrachtet.

Wiederholt wird ausgeführt, dass eine Gebührenerhöhung in Höhe des Inflationsausgleiches das Minimum an Erhöhung darstelle. Die Gebührenerhöhung ist Auflage im Bewilligungsbescheid für die Stabilisierungshilfe in Höhe von 1,2 Mio. €. Wird diese Auflage nicht erfüllt, wird davon ausgegangen, dass der Betrag zurückgezahlt werden muss. Andere Gemeinden haben wegen Nichterfüllung von Auflagen schon Stabilisierungshilfe zurückgezahlt. Der jetzige Vorschlag stelle einen Kompromiss dar. 

Beschluss

Satzung zur Änderung der Gebührensatzung des Marktes Gößweinstein für den Friedhof Wichsenstein (FGS Wichsenstein) vom 21.11.2018 i.d.F. vom 10.11.2020

Auf Grund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Gößweinstein folgende Satzung:

Artikel 1
Änderung der Grabnutzungsgebühr

§ 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

Die Grabnutzungsgebühr beträgt pro Jahr für
Kindergrabstätten         50,00 €        
Einzel-Erdgrabstätten          71,00 €
Doppel-Erdgrabstätten        118,00 €
Einzel-Urnenerdgrabstätten          50,00 €
Doppel-Urnenerdgrabstätten          71,00 €
anonyme Einzel-Urnenerdgrabstätten        50,00 €
anonyme Mehrfach-Urnenerdgrabstätten           71,00 €
Urnennischen        162,00 €

Artikel 2
Änderung der Bestattungsgebühren

§ 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

Die Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses beträgt je angefangenen Tag
         49,00 €.

Artikel 3
Inkrafttreten
       
Die Satzung tritt am 01.04.2024 in Kraft.


Gößweinstein, 14.03.2024
Markt Gößweinstein                                                                „Siegel“


Hanngörg Zimmermann
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3

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6. Zustimmung zur 10. Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes des Marktes Gößweinstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Marktgemeinderatssitzung 12.03.2024 ö 6

Sachverhalt

Der Markt Gößweinstein hat seit 2013 jährlich Stabilisierungshilfe erhalten. Eine Voraussetzung für den Erhalt von Stabilisierungshilfe ist das Vorhandensein eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes. Der Marktgemeinderat Gößweinstein hat in der Sitzung am 19.11.2013 ein Haushaltskonsolidierungskonzept beschlossen.
Zuletzt hat der Marktgemeinderat in der Sitzung am 30.03.2023 der 9. Fortschreibung des Konzeptes zugestimmt. 
Mit Schreiben vom 04.12.2023 hat die Regierung von Oberfranken dem Markt Gößweinstein eine Stabilisierungshilfe in Höhe von insgesamt 1.200.000,- € bewilligt, welche vollständig als Investitionshilfe (Säule 2) zu verwenden ist.
Auflage für die Bewilligung ist, wie auch schon in den Vorjahren, die Fortschreibung des vorgelegten Haushaltskonsolidierungskonzeptes.

Die 10. Fortschreibung des Konzeptes wurde den Marktgemeinderäten überlassen. Bestandteil des Konzeptes ist das Schreiben der Regierung von Oberfranken vom 05.12.2023.

Zudem ist eine aktualisierte tabellarische Übersicht zum Haushaltskonsolidierungskonzept mit konkreten Angaben der Kommune zu erzielten und erzielbaren Mehreinnahmen/Minder-ausgaben vorzulegen. Diese wurde den Marktgemeinderäten ebenfalls überlassen.

Eine Antragstellung für das Jahr 2024 wird geprüft, auch wenn davon auszugehen ist, dass der Antrag abgelehnt wird. Siehe hierzu Seite 11 des Schreibens der Regierung von Oberfranken vom 05.12.2023.

Beschluss

Der 10. Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes des Marktes Gößweinstein in der Fassung vom 28.02.2024 wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Wärmeversorgung für das Feuerwehrgerätehaus Kleingesee; Vorstellung der Studie des Institutes für Energietechnik; Bildung von außerplanmäßigen Haushaltsansätzen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Marktgemeinderatssitzung 12.03.2024 ö 7

Sachverhalt

Das Feuerwehrgerätehaus in Kleingesee wird derzeit mit einer Stromdirektheizung beheizt. In der alten Halle sind 3 Rippenrohrheizungen installiert, von denen nur noch eine funktioniert. Der Heizstrombedarf lag im Jahr 2022 bei 29.700 kWh. 
Der Markt Gößweinstein ist dem Kommunalen Klimaschutznetzwerk für Kommunen im Landkreis Forchheim beigetreten. Im Rahmen des Netzwerkes wurde dem Institut für Energietechnik (IfE) der Auftrag für eine Potenzialanalyse zur nachhaltigen Wärmeversorgung des Feuerwehrgerätehauses Kleingesee erteilt. Die Kosten hierfür betrugen rund 6.200,- €. Der hierfür erwartete Zuschuss mit 70 % beträgt rund 4.300,- €; die Eigenbeteiligung somit 1.900,- €.
Das Ergebnis der Analyse, welches den Marktgemeinderäten überlassen wurde, soll in der Sitzung besprochen werden.
Da im Gebäude keine Rohrleitungen bzw. keine Warmwassersystem vorhanden ist, wurden folgende Möglichkeiten geprüft:
1. Luft-Luft-Wärmepumpe
2. Effiziente Stromdirektheizungen

Zudem wurde dennoch die Möglichkeit der Errichtung einer Pelletheizung beleuchtet.

Als Fazit ist festzuhalten:

Luft-Luft-Wärmepumpen sind eine gute Alternative zu den vorhandenen Elektroheizungen, da hier die Umweltwärme mit genutzt werden kann.
Für eine Pelletheizung müsste ein Heizungssystem inklusive Rohrleitungen und Heizkörper aufgebaut werden. Dies würde jedoch einen hohen Aufwand und hohe Investitionskosten bedeuten.
Für Luft-Luft-Wärmepumpe ist eine 30%ige Förderung nach der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) möglich.
Vor der Umsetzung der Wärmeversorgung sollte die energetische Sanierung des Gebäudes betrachtet werden.
Es wird empfohlen, die aktuellen Elektroheizungen als „Back Up“ erstmal bestehen zu lassen.
Eine Eigennutzung des erzeugten PV-Stroms für die Wärmeversorgung ist empfehlenswert.

Anhand der Analyse wird von Investitionskosten von max. 15.000,- € für den Einbau der Luft-Luft-Wärmepumpen ausgegangen. Eine 30%ige Förderung darauf beträgt 4.500,- €. 

Für eine notwendige Potenzialanalyse für die klimafreundliche Sanierung des Gebäudes liegt ebenfalls ein Angebot des IfE vor. Dieses schließt mit 8.092,- € ab. Die erwartete Förderung darauf beläuft sich auf wiederum auf 70 %, also 5.664,40 €. Als Eigenanteil des Marktes werden 2.427,60 € erwartet.

Die Maßnahme wurde im Haushalt des Marktes Gößweinstein für das Jahr 2024 versehentlich nicht berücksichtigt. Es wird deshalb vorgeschlagen, die energetische Ertüchtigung des Feuerwehrgerätehauses Kleingesee außerplanmäßig wie folgt in den Vermögenshaushalt 2024 aufzunehmen:

Einnahmen:

Zuschuss Potenzialanalyse zur nachhaltigen Wärmeversorgung        4.300,- €
Zuschuss Potenzialanalyse für die klimafreundliche Sanierung         5.600,- €
Zuschuss Investition Luft-Luft-Wärmepumpe        4.500,- €

Summe:        14.400,- €
       
Ausgaben:

Potenzialanalyse zur nachhaltigen Wärmeversorgung        6.200,- €
Potenzialanalyse für die klimafreundliche Sanierung         8.100,- €
Investition Luft-Luft-Wärmepumpe        15.000,- €
Investition Wärmedämmung        5.000,- €        

Summe:        34.300,- €

Beratung

Die Amortisationsdauer der Maßnahme beträgt 2 Jahre. Die Wärmedämmmaßnahmen betreffen vor allem den Altbau. 

Beschluss

Dem Einbau von Luft-Luft-Wärmepumpen im Feuerwehrgerätehaus Kleingesee wird zugestimmt.
Zudem werden folgende Haushaltsansätze im Jahr 2024 außerplanmäßig gebildet:

Zuschuss energetische Sanierung Feuerwehrgerätehaus Kleingesee:        14.000,- €
Energetische Sanierung Feuerwehrgerätehaus Kleingesee:        35.000,- €
Defizit:        21.000,- €

Das Defizit von 21.000,- € wird über eine verminderte Rücklagenzuführung gedeckt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Bestätigung des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Behringersmühle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Marktgemeinderatssitzung 12.03.2024 ö 8

Sachverhalt

Am 23.02.2024 fand anlässlich einer von der Gemeinde Gößweinstein festgelegten Dienstversammlung aufgrund des Ablaufs der Amtszeit des bisherigen stellvertretenden Kommandanten Michael Neuner eine Neuwahl bei der Freiwilligen Feuerwehr Behringersmühle statt. Es waren 18 wahlberechtigte aktive Feuerwehrmitglieder anwesend.

Wahl des stellvertretenden Kommandanten:

Wahlvorschläge:
1. Michael Neuner
2. Dietmar Winkler 

Dietmar Winkler war mit dem ihn betreffenden Wahlvorschlag nicht einverstanden.

Insgesamt wurden 18 gültige Stimmen abgegeben, davon eine Stimmenenthaltung.
Es entfielen 17 Stimmen auf Michael Neuner.
Der wiedergewählte stellvertretende Kommandant Michael Neuner, Sachsendorf 34, 91327 Gößweinstein, nahm auf Befragen durch Ersten Bürgermeister Hanngörg Zimmermann die Wahl zum stellvertretenden Kommandanten an.

Der Gewählte hat alle erforderlichen Lehrgänge bereits absolviert.

Beschluss

Herr Michael Neuner, Sachsendorf 34, 91327 Gößweinstein, wird als gewählter stellvertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Behringersmühle bestätigt.

Er hat alle erforderlichen Lehrgänge bereits absolviert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Marktgemeinderatssitzung 12.03.2024 ö 9

Sachverhalt

Auf Anfrage wird mitgeteilt, dass die Marktgemeinderäte zum heutigen Landratsbesuch nicht eingeladen wurden.

In der Sitzung des Tourismus- und Kulturausschusses am 11.04.2024 sollten die Themen „Faschingsumzug“ und „Weihnachtsmarkt“ behandelt werden. Es wird ergänzt, dass dies grundsätzlich geplant sei. Jedoch dürften für den Faschingsumzug noch nicht alle Rechnung vorliegen. Sollte diese nicht rechtzeitig bis zur Sitzung vorliegen, kann eine Behandlung in einer der nachfolgenden Sitzung des Marktgemeinderates erfolgen.

Datenstand vom 14.03.2024 14:42 Uhr