Datum: 23.01.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Haus des Gastes, 2. Obergeschoss
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 16.01.2024
2 Bericht des Ersten Bürgermeisters
3 Fortsetzung der Vorberatung des Haushaltes 2024; Empfehlungsbeschluss
4 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 16.01.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 23.01.2024 ö 1

Beschluss

Das Protokoll, welches den Marktgemeinderäten zugestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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2. Bericht des Ersten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 23.01.2024 ö 2

Beratung

Es liegen keine Berichtspunkte vor.

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3. Fortsetzung der Vorberatung des Haushaltes 2024; Empfehlungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 23.01.2024 ö 3

Sachverhalt

Allen Marktgemeinderatsmitgliedern ging zur Sitzung am 16.01.2024 der Entwurf des Verwaltungshaushaltes sowie ein Entwurf des Stellenplanes zu. Für die Ausschussmitglieder wurden diese Unterlagen auch in Papierform bereitgestellt.
Ein Entwurf des Investitionsprogrammes wurde ebenfalls in das Ratsinformationssystem eingestellt. Dieses wird den Ausschussmitgliedern auch in Papierform bereitgestellt.

Beratung

Seitens der Verwaltung werden im Nachgang zum Verwaltungshaushalt noch folgende Änderung mitgeteilt:


Ansatz alt:
Änderung
Ansatz neu:
Jahr
0.9000.0410
Schlüsselzuweisungen
1.900.000
+ 277.000
2.177.000
2024 - 2027
0.9000.8321
Kreisumlage
1.931.000
+ 188.000
2.119.000
2024 - 2027

Bei der Berechnung der neuen Kreisumlage wurde von einem Hebesatz in Höhe von 46 % ausgegangen.
Die Zuführung zum Vermögenshaushalt beläuft sich nach dieser Änderung im Jahr 2024 auf 787.000,00 €.

Anschließend wird der Vermögenshaushalt Seite für Seite durchgearbeitet.

Seitens des Gremiums wird die Frage aufgeworfen, ob mit dem Haushaltsansatz in Höhe von 356.000,00 € für die Anschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs nicht bereits eine Empfehlung an den Marktgemeinderat herangetragen wird und ob ein Fahrzeug in dieser Größenordnung überhaupt notwendig ist.

Seitens des Bürgermeisters wird hierzu mitgeteilt, dass es sich lediglich um einen Planungsansatz handelt. Vor Beschaffung eines Feuerwehrzeuges für die Feuerwehr Leutzdorf ist ohnehin ein Durchführungsbeschluss einzuholen. Mit dem Haushaltsansatz werden noch keine konkreten Aussagen zu einem bestimmten Fahrzeug getroffen. Die Entscheidung, ob und welches Fahrzeug beschafft werden soll, liegt somit beim Marktgemeinderat, welcher am 01.02.2024 über das Thema beraten und Beschluss fassen soll. Entsprechend der Beschlussfassung, welche vor Verabschiedung des Haushaltes 2024 erfolgt, wird der Haushaltsansatz für das Feuerwehrfahrzeug gegebenenfalls nochmals angepasst.

Des Weiteren wird in Frage gestellt, ob für das Notstromaggregat zwingend ein Anhänger in Höhe von 4.000,00 € benötigt wird. Hierzu wird u.a. erläutert, dass es aufgrund der Größe und des Gewichts des Notstromaggregats nicht ohne größeren Aufwand transportiert werden kann. Als Zugmaschine kann hierfür u.a. der Unimog des gemeindlichen Bauhofs genutzt werden.

Aufgrund der noch durchzuführenden Arbeiten des Steuerberaters und der damit verbundenen finalen Abrechnung der Doppelsporthalle, welche als Betrieb gewerblicher Art geführt wird, konnte ein Rückfluss der Investitionsumlage bislang nicht erfolgen.

Zum Thema „Dorfweiher Leutzdorf“ wird ergänzend mitgeteilt, dass die Arbeiten am Weiher bereits abgeschlossen sind, aber noch die eingestürzte Mauer saniert werden muss.

Bezüglich des Kindergartens Stempferhof erfolgt seitens der Verwaltung die Mitteilung, dass voraussichtlich im Februar die entsprechenden Planungsvarianten im Marktgemeinderat vorgestellt werden können.

Bei der Sanierung des Kindergartens St. Franziskus wartet man bislang noch auf eine Rückmeldung seitens des Katholischen Pfarramtes. Sobald Informationen hier vorliegen, wird seitens der Gemeindeverwaltung ein Förderantrag bei der Regierung gestellt, welcher zunächst bewilligt werden muss, bevor weitere Schritte (Ausschreibung, etc.) eingeleitet werden können.

Beim Thema „Naturparkmaßnahmen“ wird die Frage gestellt, ob u.a. für die Schmittanlage Haushaltsmittel vorgesehen sind, da hier auch Handlungsbedarf bestünde. Hierzu wird seitens des Bürgermeisters mitgeteilt, dass dieses Thema von den Bayerischen Staatsforsten behandelt wird und der Markt Gößweinstein bereits aktiv hierzu beigetragen hat. Ein aktueller Sachstand seitens der Bayerischen Staatsforsten liegt dem Markt Gößweinstein derzeit nicht vor.

Bei der Erneuerung des Bootsanlegestegs Behringersmühle handelt es sich um den Standort beim BRK-Heim. Hier wurden in den letzten Jahren kleinere Ausbesserungsarbeiten, z.B. Austausch der Bretter, durchgeführt. Für die geplante Maßnahme ist ergänzend noch zu klären, wer von der Erneuerung profitieren könnte und welche Zuschüsse möglicherweise abgerufen werden könnten. Seitens des Gremiums erfolgt der Hinweis, dass man sich vor Durchführung etwaiger Maßnahmen mit den Begünstigten als auch mit dem Eigentümer des BRK-Heims an einen runden Tisch setzen solle.

Bezüglich der Straßenausbaupauschale wird angefragt, ob ein Verzeichnis geführt, aus dem eine Gegenüberstellung Einnahmen/Ausgaben ersichtlich ist. Hierzu wird mitgeteilt, dass ein entsprechendes Verzeichnis nicht geführt wird und die Einnahmen aus der Straßenausbaupauschale gleichartige Ausgaben für den Straßenbau bei weitem nicht abdecken.

Bei der Erschließung Hühnerloh können die Erschließungskosten nicht vollständig über Beiträge wieder refinanziert werden, da einzelne Maßnahmen nachweislich nicht abrechenbar sind.

Seitens der Verwaltung wird mitgeteilt, dass u.a. aufgrund zusätzlicher Verrohrungsarbeiten bei der Straßenentwässerung der Haushaltsansatz für den Finsterweg von 200.000,00 € auf 250.000,00 € erhöht wird. Die Vorberatungen zu diesem Thema erfolgen dann in der kommenden Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 30.01.2024 sowie eine entsprechende Beschlussfassung in der Marktgemeinderatssitzung am 01.02.2024.

Seitens des Gremiums wird angeregt, die Kosten für die Sanierung Wiesentweg Behringersmühle um 100.000,00 € auf insgesamt 200.000,00 € für das Jahr 2025 zu erhöhen.

Bezüglich der Kanalsanierung wird angefragt, ob der 4-Jahres-Kalkulationszeitraum noch greift und ob zukünftig mit höheren Gebühren gerechnet werden muss. Hierzu wird seitens der Verwaltung mitgeteilt, dass man sich noch im 4-Jahres-Zeitraum befindet und zukünftig eventuell mit höheren Gebühren gerechnet werden muss.


Das Thema PV-Anlagen wurde bereits im Frühjahr 2023 begonnen. Im Dezember 2023 gingen beim Markt die ersten Informationen bzgl. der Errichtung von PV-Anlagen ein. Der Haushaltsansatz im Jahr 2024 umfasst die Kosten für mehrere Liegenschaften, auf denen potentiell PV-Anlagen errichtet werden können. Nähere Informationen sowie eine Präsentation werden in der Marktgemeinderatssitzung am 25.01.2024 vorgetragen.

Es wird die Frage gestellt, warum keine Einnahmen aus dem Verkauf des eingespeisten Stroms im Verwaltungshaushalt ausgewiesen wurden. Hierzu mitgeteilt, dass derzeit noch keine konkreten Zahlen sowohl auf der Ausgaben- als auch auf der Einnahmenseite vorliegen. Seitens des Gremiums wird zudem angeregt, dass aufgrund der derzeitigen Strompreise, vorrangig eine Umstellung auf Eigenverbrauch angestrebt werden sollte und nur der über den Eigenbedarf produzierte Strom eingespeist werden soll.

Bezüglich der Sanierung des ehemaligen Lehrerwohnhauses wird angefragt, ob hierfür auch Zuschüsse seitens der Regierung möglich sind. Dies kann seitens der Verwaltung grundsätzlich bejaht werden. Wie hoch diese jedoch schlussendlich sind, kann zum heutigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden. Zunächst ist zu überlegen, ob und in welchem Umfang eine Sanierung des ehemaligen Lehrerwohnhauses durchgeführt werden soll.

Beschluss

Dem Marktgemeinderat wird empfohlen, den Haushaltsentwurf 2024 mit dem beratenen Inhalt und dem dazugehörigen Investitionsprogramm zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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4. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 23.01.2024 ö 4

Beratung

Anfragen liegen nicht vor.

Datenstand vom 25.01.2024 11:30 Uhr